Vermarktungsnormen für Eier und Geflügel werden angepasst

29 April 2023
Absatz
Fahne Europa

Die EU-Kommission hat anlässlich des CDG-Meetings in Brüssel ( CDG - Civil Dialogue Group) eine delegierte Rechtsakte zur Anpassung der Vermarktungsnormen Eier und Geflügelfleisch vorgelegt. Der Entwurf liegt Geflügelnews vor. Die Verordnung wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten. Zu den wesentlichen Details:

Geflügelfleisch

Erstmals finden in der Verordnung auch Bruderhähne Beachtung, und zwar mit der Definition „männliche Hühner von Legerassen, bei denen die Spitze des Brustbeins starr, aber nicht vollständig verknöchert ist und die mindestens 70 Tage alt sind, wenn sie geschlachtet werden.“ Damit trägt die Kommission dem Verbot des Kükentötens in einigen EU-Ländern Rechnung. Ansonsten gelten im weiteren Verordnungstext die Vorgaben für Geflügelfleisch. Außerdem wurden Aufzeichnungsvorgaben für fakultative Angaben definiert, wie z.B. Angaben zur Anzahl der gehaltenen Tiere nach Haltungsformen und zum Verbleib und der Herkunft der gelieferten Futtermittel. Futtermittelbetriebe werden so weit in die Dokumentation über die Herkunft und Zusammensetzung der gelieferten Futtermittel einbezogen. Das betrifft sinngemäß auch Brütereien und aus Drittländern eingeführtes Geflügelfleisch, mit dem Ziel, dass die betreffenden Erzeugnisse den einschlägigen Bestimmungen der EU-Verordnung entsprechen.

Eier

Die Anpassung der Vermarktungsnormen wird von der Kommission als Strategie für ein faires, gesundes und umweltverträgliches Lebensmittelsystem vom Erzeuger zum Verbraucher betrachtet. Nachhaltigkeitskriterien und Normen für Lebensmittelverluste und -verschwendung sollen berücksichtig werden.
Die Verordnung sieht vor, dass die Kennzeichnung des „Sortiments“ an diejenige für Eier aus ökologischem Landbau angeglichen wird und sie ermöglicht die Installation von Sonnenkollektoren.
Neu ist auch, dass die Kennzeichnung der Eier mit dem Erzeugercode am Erzeugerstandort als Produktionsbetrieb unerlässlich ist, wenn Eier an ein anderes Mitgliedsland geliefert werden. Das betrifft auch Eier der Klasse B, gilt aber nicht für Eier zur Lieferung an die Lebensmittelindustrie, wenn die endgültige Bestimmung hinreichend gewährleistet wird.

Analog zum Geflügel sollen für Eier aus Drittländern Details zur Bewertung der Gleichwertigkeit der Vermarktungsnormen definiert werden. Werden die Vorgaben garantiert, können eingeführte Eier mit einer dem Erzeugercode entsprechenden Kennnummer versehen werden.

Resümee

Aus unserer Sicht sind die Ergebnisse des CDG-Meetings bis auf die Kennung der Eier im Legebetrieb und die Photovoltaik eher enttäuschend. Aber warten wir ab.

(CD)
Bild: Pixabay

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