Bei der Revision der Vermarktungsnormen Eier, die von der EU-Kommission gerade vorgenommen wird, zeichnen sich keine gravierenden Veränderungen ab, jedoch einige Überraschungen. Unter anderem sieht die EU-Kommission künftig die Kennzeichnung von Eiern im Legebetrieb vor, gestattet für die Kennzeichnung in Packstellen jedoch Ausnahmen. Das könnte für hiesige Eierproduzenten von Nachteil sein. Außerdem fällt auch die 16-Wochen-Regel für Freilandbetriebe.
Vermarktungsnormen Eier: EU-Kommission überrascht
Durch die Regelung der Kennzeichnung des einzelnen Eies und die damit verbundene Möglichkeit einer Rückverfolgung der Herkunft des Eies sind die EU-Vermarktungsnormen für Eier bereits vorbildlich gestaltet; viele Details zur Hygiene, zum gesundheitlichen Verbraucherschutz und zum Tierwohl sind bereits horizontal geregelt. Die EU-Kommission musste bei ihrer aktuellen Revision der Vermarktungsnormen Eier also keine gravierenden Veränderungen vornehmen. Dennoch wartete sie mit einigen Überraschungen auf, wie auf der letzten Sitzung der Expertengruppe CDG (Civil Dialog Group) für Geflügel und Eier der Europäischen Kommission deutlich wurde.
„Nachteil für hiesige Eierproduzenten“
Nach dem Willen der EU-Kommission soll die Kennzeichnung der Eier künftig im Legebetrieb erfolgen, wobei die Mitgliedstaaten für die Kennzeichnung in Packstellen Ausnahmen zulassen können. „Das ist als Nachteil für hiesige Eierproduzenten zu betrachten“, sagt Dr. Caspar von der Crone, der als geschäftsführende Vorstand der Bio-Initiative e.V. an der Sitzung teilnahm.
16-Wochen-Regelung fällt
Neu ist auch, dass die Vorgaben für den Freiland-Auslauf an die Kriterien der Bio-Vorschriften angepasst werden sollen. Hier gilt die Vorgabe, dass den Hennen zu einem Drittel der Lebenszeit Zugang ins Freie gewährleistet werden muss. Diese Regel begrüßt der geschäftsführende Vorstand der Bio-Initiative insbesondere im Zusammenhang mit der Bedrohung durch die Aviäre Influenza und der bisherigen 16-Wochen-Regelung als echten Fortschritt. Nach der 16-Wochen-Regelung dürfen die Eier aus Freilandhaltung im Falle des Auftretens von Seuchen und einer angeordneten Stallpflicht bislang 16 Wochen lang weiterhin als Produkte aus Freilandhaltung vermarket werden. Bei einer länger andauernden Stallpflicht muss die Kennzeichnung auf Bodenhaltung geändert werden. Im Ökolandbau gibt es keine zeitliche Beschränkung.
Auch neu: Sonnenkollektoren gestattet
In Zukunft ist es nach dem Willen der EU-Kommission außerdem erlaubt, in Freiland-Ausläufen Sonnenkollektoren zu installieren. Das wurde zwar in einigen Betrieben bereits veranlasst, künftig ist es legitim. Freilandflächen dürfen also offiziell zur Energieversorgung genutzt werden und die auf den Auslaufflächen platzierten Kollektoren können den Hennen Schutz bieten, zum Beispiel vor Beutegreifern.
Eier mit Trüffelaroma erlaubt
Auch die Vermarktung von aromatisierten Eiern (beabsichtigter Fremdgeruch) soll künftig möglich sein. Dieser Punkt nutzt insbesondere Spanien, wo Eier mit Trüffel aromatisiert werden.
Die Kennzeichnung der Mindesthaltbarkeit von Eiern soll in Zukunft unter den bestehenden Vorschriften zur Datums-Kennzeichnung erfolgen. Auch das bewertet Caspar von der Crone als Fortschritt: „So wird die Mindesthaltbarkeit in die Verantwortung der Inverkehrbringer gegeben.“ Bisher bildete der Eierbereich eine Ausnahme, was durch Fälle der Kontamination mit Salmonellen begründet war. Die ist aber mittlerweile durch andere stringente Maßnahmen geregelt.
Rechtstext Anfang 2023 zu erwarten
Im nächsten Schritt werden nun die Mitgliedstaaten Stellung nehmen, und zwar bis Mitte September. Die Fertigstellung des Rechtstextes zu den Vermarktungsnormen für Eier wird vermutlich Anfang 2023 erfolgen.
Vermarktungsnormen für Geflügel dauern noch
Parallel zur Revision der Vermarktungsnormen für Eier werden auch die Vermarktungsnormen für Geflügel angepasst, was allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da im Bereich der Geflügelfleisch-Vermarktung noch zu viele Fragen sind. Dies betrifft unter anderem den Fremdwassergehalt, die Fütterung, die Kennzeichnung von Teilstücken und die Vermarktung des Fleischs von Bruderhähnen, die bisher noch gar nicht erfasst wurden.
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