Die Ampelregierung hat ihr Solarpaket zur Förderung des Photovoltaik-Ausbaus verabschiedet. Extra gefördert wird Agri-PV in Doppelnutzung – wie in Hennen-Ausläufen. Wenn die EU-Vermarktungsnormen für Eier geändert sind, profitieren auch konventionelle Freilandbetriebe.
Mit dem neuen Solarpaket bringt die Bundesregierung zentrale Maßnahmen auf den Weg, um den Photovoltaik-Ausbau und damit den Klimaschutz zu beschleunigen. Beim weiteren Ausbau der Photovoltaik (PV) sollen die Belange der Landwirtschaft und der ländlichen Regionen berücksichtigt und Flächenkonkurrenzen minimiert werden.
Maximal 50 Prozent PV-Anlagen als Flächen-PV
Besonders relevant: Im Erneuerbare-Energien-Gesetz wird nun festgeschrieben, dass mindestens 50 Prozent des PV-Zubaus als Dachanlagen erfolgen sollen. Je nach Ausbau können also auch mehr Anlagen flächenschonend auf Dächern errichtet werden. Dies reduziert den Druck auf landwirtschaftliche Flächen. Der maximale bundesweite Netto-Zubau von Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird dabei gedeckelt auf 80 Gigawatt bis zum Jahr 2030 und auf 177,5 GW bis zum Jahr 2040.
Um Flächenkonkurrenz zu vermeiden, sollen verstärkt PV-Anlagen auf bereits versiegelten oder vorbelasteten Flächen errichtet werden. Dazu gehören zum Beispiel Parkplätze oder in der Landwirtschaft Flächen mit dann Doppelnutzung durch Agri-PV. Hierdurch wird eine Flächenkonkurrenzen zwischen Energieerzeugung und der Erzeugung von Lebensmitteln entschärft – beides soll auf ein und derselben Fläche möglich sein.
Hochgeständerte PV-Anlagen für Geflügel-Ausläufe
Hochgeständerte PV-Paneele können beispielsweise Obstbau oder Sonderkulturen vor Hagel, Starkregen, Frost und Sonnenbrand schützen. Hochgeständerte PV-Anlagen bieten sich auch in Ausläufen von Legehennen an. Dies ist momentan allerdings nur bei Bio-Haltungen möglich. Die EU-Vermarktungsnormen für Eier verbieten bekanntlich eine Doppelnutzung des Auslaufs. Die Normen sollen jedoch Ende dieses Jahres geändert werden, so die Planung.
Um vorrangig PV-Anlagen auf versiegelten Flächen und Mehrfachnutzungen anzureizen, sieht das Solarpaket der Bundesregierung vor, dass Agri-PV, extensive Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV gesondert gefördert werden. Sie erhalten ein eigenes Ausschreibungssegment mit einer höheren Förderung (Höchstwert 9,5 ct/kWh) und ein eigenes Ausschreibungsvolumen (anfänglich 500 MW; jährlich ansteigend um weitere 500 MW).
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