Ende November vergangenen Jahres wurden die EU-Vermarktungsnormen für Eier geändert. Seitdem ist für die konventionelle Legehennenhaltung eine Doppelnutzung des Auslaufs mit zum Beispiel Agri-PV möglich. In Niedersachsen wird dies jetzt einfacher.
Die Auslaufflächen bei einer konventionellen Freilandhaltung von Legehennen dürfen seit einigen Monaten gleichzeitig mit Solarpanelen bebaut werden. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium will die Umsetzung für interessierte Landwirtinnen und Landwirte fördern.
Dazu gibt es jetzt einen Erlass mit neuen Vorgaben für das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Das LAVES ist zuständige Behörde für die Zulassung. Akzeptiert wird bei hoch aufgeständerten Anlagen jetzt eine maximale Überdachungsfläche von bis zu 70 Prozent durch Photovoltaik-Module und die dazugehörige Technik. Bei bodennahen Anlagen dürfen bis zu 50 Prozent der Fläche überdacht sein.
Genehmigungsverfahren davon nicht berührt
Dieter Oltmann, Geschäftsführer der Niedersächsischen Geflügelwirtschaft, NGW, begrüßt den Erlass des Ministeriums und weist darauf hin, dass das notwendige baurechtliche Genehmigungsverfahren von diesem Erlass nur indirekt berührt wird. Die Vorgaben des Erlasses bedeuten für die Baubehörden mehr Sicherheit. Mit dem Aufbau der PV-Anlagen sind auch die rechtlichen Anforderungen an die Tierhaltung einzuhalten. Hierfür ist eben das LAVES zuständig.
Für landwirtschaftliche Betriebe besteht nach dem Baugesetzbuch eine Privilegierung für den Aufbau von Agri-Photovoltaik-Anlagen auf einer Fläche von bis zu 2,5 ha, sofern diese im räumlich funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb steht. Dieter Oltmann empfiehlt, nach Erteilung einer Baugenehmigung für eine PV-Anlage im Legehennenauslauf, unverzüglich Kontakt zum LAVES aufzunehmen und den geplanten Bau der PV-Anlage mitzuteilen. Um die höhere Einspeisevergütung nach dem Solarpaket I der Bundesregierung (Förderung) zu erhalten, muss die PV-Anlage eine Mindesthöhe von 2,10 m haben. Ohne Förderung ist eine PV-Anlage im Hennenauslauf aktuell kaum wirtschaftlich, so der NGW-Geschäftsführer.
Landwirtschaftsministerin sieht viel Vorteile
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte freut sich über die Vereinfachung der Zulassung: „In der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen führt eine Doppelnutzung nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzung, sondern kann auch zu positiven Synergieeffekten führen. Die PV-Anlage kann eine bedeutende Schutzfunktionen für die Tiere einnehmen. Mit entsprechenden Vorrichtungen kann sie auch einen Beitrag zur besseren Regenwasserverteilung leisten. Die Anlagen bieten eine gute Möglichkeit für eine wirtschaftliche Energieerzeugung, bei der gleichzeitig das Tierwohl gefördert und die Vegetationsdecke gewährleistet wird.“
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