Die Hofübergabe ist für viele landwirtschaftliche Familien ein zentrales Thema – und oft eine große Herausforderung. In unserer neuen Serie beleuchtet Geflügelnews verschiedene Aspekte dieses wichtigen Schrittes: von rechtlichen und steuerlichen Fragen bis hin zu persönlichen Erfahrungsberichten aus der Praxis. Neben kompakten Fachartikeln werden wir auch Einblicke in gelungene Hofübergaben geben – etwa durch Reportagen über Betriebe, die den Generationswechsel erfolgreich gemeistert haben.
Den Auftakt macht ein hochaktuelles Thema: Ab 2025 steigt der Hofwert durch neue Berechnungen. Das kann erhebliche Folgen für die Abfindung weichender Erben und die Erbschaftssteuer haben. Wir erklären, worauf sich Landwirte jetzt einstellen müssen.
Grundsteuerwert statt Einheitswert: Hofübernahmen werden teurer
Ab 2025 steigt der Hofwert durch neue Berechnungen. Das kann die Abfindung für weichende Erben und die Erbschaftssteuer verteuern. Ab 2025 wird der Hofwert nicht mehr auf Basis des veralteten Einheitswerts, sondern anhand des deutlich höheren Grundsteuerwerts berechnet. Dadurch könnten sich die Abfindungsansprüche für weichende Erben verteuern.
Niedrigere Abfindungen für weichende Erben üblich
In den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein regelt die Nordwestdeutsche Höfeordnung, dass nur eine geeignete Person den Hof erbt. Andere Erben erhalten lediglich eine Abfindung, die traditionell niedriger ausfällt als bei regulären Erbfällen.
Schutz vor Zerschlagung des Hofes
Das Ziel dieser Regelung ist es, die wirtschaftliche Einheit des Hofes zu erhalten. Hoferben sollen nicht durch hohe Pflichtteilsansprüche belastet werden, wie sie im allgemeinen Erbrecht üblich sind. Stattdessen erhalten weichende Erben eine Abfindung in Geld.
Neuberechnung des Hofwerts ab 2025
Der Hofwert wird künftig auf 60 Prozent des Grundsteuerwerts festgelegt, mindestens jedoch 54.000 Euro. Damit soll eine realistischere Bewertung erfolgen, ohne die Hoferben finanziell zu überfordern. Zudem gilt ein Hof künftig erst ab einem Grundsteuerwert von 27.000 Euro als solcher – früher lag die Grenze bei einem Wirtschaftswert von 10.000 Euro.
Nachfolgeregelungen könnten teurer werden
Wird der Mindestwert nicht erreicht, entfällt die privilegierte Behandlung nach der Höfeordnung. Zudem könnte die Reform viele Hofnachfolgen verteuern, da nicht nur die Abfindungsansprüche steigen, sondern auch die Grundsteuerlast zunimmt.
































Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.