Bei Geflügel soll die Transportzeit für Transporte aller Zwecke inklusive der Be- und Entladevorgänge im Grundsatz maximal zwölf Stunden betragen dürfen. Das geht aus dem bislang noch nicht veröffentlichten Verordnungsvorschlag zum Tierschutz bei Transporten hervor, der dem Pressedienst Agra Europe vorliegt.
Erklärtes Ziel des Entwurfs ist es, das Tierwohl zu verbessern. Daneben sollen die gesetzlichen Vorgaben an neueste wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst und besser durchsetzbar werden. Den betroffenen Akteuren sollen graduelle Anpassungen ermöglicht werden, unter anderem durch Übergangszeiten von bis zu fünf Jahren. Nach derzeitigem Stand dürfte die EU-Kommission ihren Vorschlag am 6. Dezember offiziell machen; bis dahin muss noch mit Änderungen gerechnet werden.
Maximal 24 Stunden Transport bei Küken
Für Küken ist eine doppelt so lange Frist vorgesehen, sofern der Prozess innerhalb von zwei Tagen nach dem Schlupf abgeschlossen ist. Bei Hennen am Ende der Legeperiode sollen wiederum höchstens zehn Stunden zur Verfügung stehen. Außerdem muss eine Mindesttemperatur von 15°Celsius garantiert werden.
Transporte von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden zum Schlachthof sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission künftig grundsätzlich nicht länger als neun Stunden dauern.
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