Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung am 10. Mai 2023 zog der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) Bilanz zum vergangenen Jahr und zu den noch immer spürbaren Auswirkungen der Gesetzgebung zum Kükentötungsverbot. Zudem gab es einen Wechsel im Vorstand bei der Interessensgruppe Lebensmittelhandel: Ulrich Schopohl übergab an Charlotte Rosendahl, Geschäftsleitung Ware Qualitätsmanagement der REWE Group.
KAT Mitgliederversammlung 2023: Einstimmiges Résumée zu OKT
Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung bestätigten die KAT-Mitglieder die derzeit schwierige Situation der deutschen Eierbranche. Geschäftsführer Dietmar Tepe brachte das Problem auf den Punkt: „Das Gesetz bezieht sich nur auf deutsche Brütereistandorte, was nur bedeutet, dass in deutschen Brütereien nicht mehr getötet werden darf. Wenn dann der Weg über das Ausland gewählt wird, ist das vollkommen legal. Momentan sind Brütereien in Deutschland daher stark benachteiligt.“ Gleichzeitig begrüßte Tepe die geplante Anpassung der Rechtslage hinsichtlich der Geschlechtsbestimmung im Ei – vom 1. Januar 2024 an wird der 7. auf den 12. Bebrütungstag ausgeweitet. Dietmar Tepe: „Die Ausweitung des Bebrütungszeitraums schafft Planungssicherheit für die Branche.“
Charlotte Rosendahl neu im Vorstand
Der KAT-Vorstand setzt sich aus 15 Mitgliedern aus den sieben Interessensbereichen der Produzenten Inland/Ausland, des Lebensmittelhandels, der Futtermittelindustrie, der Eiprodukteindustrie, der Brütereien und aus dem Tierschutz zusammen. In der diesjährigen Mitgliederversammlung verabschiedete sich Ulrich Schopohl, Bereichsleiter Qualitätsmanagement (REWE Group) in den Ruhestand und übergab seinen Posten an Charlotte Rosendahl, Geschäftsleitung Ware Qualitätsmanagement (REWE Group).
TÜV der Eierbranche – über Ländergrenzen hinweg
Die Anforderungen des KAT gehen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – auch im Falle des Gesetzes zum Verbot des Kükentötens (OKT), das nach Ansicht des Vereins von Beginn an große Lücken aufweist: Der Import von Legehennen aus dem Ausland, deren Brüder – die so genannten Bruderhähne – getötet wurden, sei nach wie vor erlaubt. Diese Hühner legten dann in Deutschland legal „deutsche“ Eier. Ebenso seien der Import und der Verkauf von Eiern aus dem Ausland ohne Einschränkung möglich. Vor allem in verarbeiteten Produkten würden sowohl Eier aus einer Produktion mit Kükentöten als auch Eier aus Käfighaltung eingesetzt. Hinweise dazu auf der Ware seien nicht vorgeschrieben. Verbraucher könnten nur über das freiwillige KAT-Kennzeichnungssystem feststellen, dass sie Eier „Ohne Kükentöten“ kaufen.
Für eine KAT-Zertifizierung muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins gehalten werden, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen. Derzeit sind national und international 84,8 Millionen Hennenhaltungsplätze an das KAT-System angeschlossen. Bei knapp 41 Millionen KAT-Plätzen im Ausland erhöht sich die Anzahl der nicht getöteten Tiere somit deutlich im Vergleich zu den rein deutschen Auswirkungen des Gesetzes.
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