Ein Jahr ohne Kükentöten (OKT): KAT zieht Bilanz

21 Januar 2023
Absatz
Dietmar Tepe

Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT) zieht nach einem Jahr Ohne Kükentöten (OKT) Bilanz: Seit Beginn des Jahres 2022 seien dank der über das nationale Gesetz hinausgehenden KAT-internen Vorgaben bereits 36 Mio. Hähne vor dem Töten bewahrt worden. Die deutsche Gesetzgebung allein lasse viel Raum für Schlupflöcher. KAT schließe diese Lücken. „Betriebe, die sich freiwillig regelmäßig vom KAT prüfen und zertifizieren lassen, leisten einen bedeutenden Beitrag zum Tierschutz im In- und Ausland“, sagt Dietmar Tepe, Geschäftsführer des KAT. 

Das nationale Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten wurde am 1. Januar 2023 ein Jahr alt. Es besagt, dass in Deutschland männliche Küken nicht mehr getötet werden dürfen und entweder aufgezogen oder bereits im Brutei vorselektiert werden müssen. Dies geschieht mit sogenannten „In-ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren“, mit denen sich frühzeitig vor dem Schlüpfen feststellen lässt, ob im Ei ein weibliches oder männliches Küken heranwächst. Die männlichen Bruteier können so bereits vor dem Schlupf aussortiert werden.

Die Lücken im Gesetz zum Ausstieg aus dem Kükentöten

Doch das Gesetz hat Lücken, resümiert der KAT in seiner aktuellen Bilanz zum Kükentöten-Verbot. Der Import von Legehennen aus dem Ausland, deren Brüder – die so genannten Bruderhähne – getötet wurden, sei nach wie vor erlaubt. Diese Hühner legten dann in Deutschland ganz legal Eier, welche als deutsche Eier verkauft werden. Ebenso seien der Import und der Verkauf von Eiern aus dem Ausland ohne Einschränkung möglich. Insbesondere in verarbeiteten Produkten würden sowohl Eier aus einer Produktion mit Kükentöten als auch Eier aus Käfighaltung eingesetzt. Eine Kenntlichmachung der Ware, die darauf hinweise, sei nicht vorgeschrieben. Verbraucher könnten nur über die freiwilligen Kennzeichnungssysteme der Wirtschaft sichergehen, dass sie wirklich Eier „Ohne Kükentöten“ in seinem Einkaufswagen liegen haben. 

Das KAT-Logo sichert OKT – auch im Ausland 

Die lückenlose Kontrolle und die konsequente Erfassung der Warenbewegungen vom Legebetrieb bis zu den Verbrauchern sind seit 28 Jahren die Aufgabe des KAT. Auch die Haltungsbedingungen und der gesamte Lebensweg der Tiere werden vom Verein überwacht. Die Vorgaben des KAT gehen wesentlichen Punkten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus – auch im Fall von OKT: Wer als Produzent das KAT-Siegel verwenden möchte, muss sich unabhängig von möglichen Unterschieden der jeweiligen nationalen oder föderalen Gesetze an die Vorgaben des Vereins halten, die EU-weit die vollumfängliche Übernahme des Kükentöten-Verbots wie auch spezielle Leitfäden für eine Bruderhahn-Aufzucht umfassen. 

Aktuell sind national und international 84,8 Mio. Hennenplätze dem KAT-System angeschlossen. Bei knapp 41 Mio. KAT-Plätzen im Ausland erhöht sich die Anzahl der nicht getöteten Tiere somit deutlich im Vergleich zu den rein deutschen Auswirkungen des Gesetzes.

„Betriebe, die sich freiwillig regelmäßig vom KAT prüfen und zertifizieren lassen, leisten einen bedeutenden Beitrag zum Tierschutz im In- und Ausland und sichern besonders jetzt im Hinblick auf die deutsche Gesetzesänderung eine grenzüberschreitende Wettbewerbsgleichheit. All dies ist nur durch die deutsche gesetzliche Vorgabe nicht gegeben“, sagt Dietmar Tepe, Geschäftsführer des KAT.

36 Mio. Hähne vor dem Töten bewahrt

Das Résumé des KAT zum Stichtag der Gesetzesänderung: 36 Mio. Hähne wurden vor dem Töten bewahrt. Davon wurden 20 Mio. Hähne gemäß den KAT-Vorgaben aufgezogen, weitere 16 Mio. Hähne mit einem der zugelassenen In-Ovo-Geschlechtsbestimmungsverfahren schon vor dem Schlüpfen selektiert.

Geflügelnews
Bild: KAT

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