Seit dem 1. Juli gibt es im Handel eine fünfstufige Haltungsform-Kennzeichnung. Die bisherigen vier Stufen werden ergänzt um eine 5. Bio-Stufe.
Anpassung an die staatliche Tierhaltungskennzeichnung
Die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels für Fleisch- und Fleischwaren sowie Milch ist bei Verbrauchern inzwischen sehr bekannt. Die bisher höchste Stufe vier wird aufgeteilt: Für Bio-Programme gibt es nun eine separate fünfte – dunkelgrüne – Stufe. Die ebenfalls leicht angepassten Bezeichnungen der anderen Stufen entsprechen nun eins zu eins den geplanten Stufen der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung.
Für Schweinefleischprodukte gelten auch dieselben Tierhaltungskriterien in der Haltungsform, wie sie die staatliche Kennzeichnung voraussetzt. Durch diese Anpassungen können beide Kennzeichnungen nebeneinander im Markt genutzt werden und der Verbraucher kann eine bewusste und informierte Entscheidung beim Kauf tierischer Produkte treffen.
Übergangsfrist für Tierwohl-Programme bis Jahresende
Für die Tierwohl-Programme für Schweine gilt eine Übergangsfrist bis zum Ende diesen Jahres, während der die alten Kriterien noch umgesetzt werden dürfen, ohne dass eine Herabstufung erfolgt.
Was kommt als Nächstes? Pläne für weitere Tierarten
Angedacht ist, dass die staatliche Kennzeichnung demnächst auch für andere Nutztierarten wie Geflügel kommen soll. Konkrete zeitliche Planungen sind dazu noch nicht bekannt.
Die Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmittelhandels gibt es jetzt seit über fünf Jahren. Sie sorgt für Transparenz beim Thema Tierwohl in den Regalen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels.




































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