Die Initiative Tierwohl (ITW) wird den bislang geltenden, verpflichtenden Preisaufschlag für die Abnehmer der teilnehmenden Erzeugerbetriebe, das sogenannte „Tierwohlentgelt“, zum Jahresbeginn 2024 abschaffen. Stattdessen werde die Finanzierung der mit den Tierwohlkriterien verbundenen Mehrkosten der Mäster künftig über eine Auszahlung durch die Schlachtbetriebe auf Basis einer festgelegten Empfehlung erfolgen, teilte die ITW heute in Bonn mit.
Initiative Tierwohl: Tierwohlentgelt wird abgeschafft
Mit dieser Entscheidung reagiert die Initiative auf wettbewerbliche Bedenken, die das Bundeskartellamt geäußert hatte. Aus Sicht der Bonner Wettbewerbshüter ist die Unerlässlichkeit des verbindlichen Tierwohlentgelts aufgrund der zwischenzeitlichen Etablierung der ITW, ihres hohen Verbreitungsgrades sowie der Existenz von Konkurrenzlabeln ohne verbindliche Preiselemente zu bezweifeln.
„Ein einheitlicher Aufschlag für Tierwohl erscheint nicht als unerlässlich für die Durchsetzung der Initiative und die Einhaltung von Tierwohlkriterien“, betonte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das Ende des Aufschlags und die Einführung eines Empfehlungssystems illustrierten, dass es an der Schnittstelle von Nachhaltigkeit und Wettbewerb möglich sei, eine ausbalancierte Lösung für die wettbewerbliche Finanzierung von Mehrkosten zu finden.
Beratung über Leitplanken für die Fortführung der ITW
Das Bundeskartellamt ist seit 2014 mit der Initiative Tierwohl befasst. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den einheitlichen Preisaufschlag trotz gewisser wettbewerblicher Bedenken in der Einführungsphase der Initiative toleriert und der ITW seinerzeit bereits aufgegeben, das Finanzierungsmodells perspektivisch wettbewerblicher auszugestalten. „Es galt einen Weg zu finden, der sowohl den Landwirten als auch den teilnehmenden Unternehmen Planungssicherheit gewährt, andererseits aber ausreichend Raum lässt, um den Herausforderungen des Marktes und den Forderungen aus Gesellschaft und Politik gerecht werden zu können“, erklärte jetzt ITW-Geschäftsführer Robert Römer. Die mit dem Bundeskartellamt abgestimmten Leitplanken für die Fortführung der ITW ab 2024 würden in den kommenden Wochen in den hauseigenen Gremien beraten.
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