Für eine exakte Nährstoffbilanzierung ist wichtig, wie hoch der Gehalt von Stickstoff und Phosphor in Legehennen ist. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat deshalb Versuche gemacht und die Ergebnisse mit den Werten der DLG verglichen.
Die mit dem Futter aufgenommenen Nährstoffe werden von den Tieren zu einem Teil wieder ausgeschieden, zu einem anderen Teil werden sie aber auch in Muskeln, Organen, Knochen oder Federn gespeichert – der sogenannte Nährstoffansatz.
Um herauszufinden, wie viele der gefütterten Nährstoffe im Tierkörper verbleiben, führt die Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen Ganzkörperanalysen von Nutzgeflügel durch. Der dabei erfasste Nährstoffansatz ist für die Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen wichtig. Denn aus der Nährstoffzufuhr über das Futter abzüglich des Nährstoffansatzes im Tierkörper können die Nährstoffausscheidungen errechnet werden.
Für weitere Ableitungen in der Stoffstrombilanz- und Düngeverordnung ist es wichtig, dass die umweltrelevanten Nährstoffe Stickstoff (N) und Phosphor (P) so genau wie möglich ermittelt werden. Die LWK beabsichtigt daher, eine standardisierte Methode der Ganzkörperpräparation von Geflügel bundesweit zu etablieren, um mögliche Unterschiede in der Tierkörperaufbereitung und damit in den Analyseergebnissen auszuräumen.
Berechnungsgrundlage
Im DLG-Band 199 (2014) „Bilanzierung der Nährstoffausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere“ sowie im aktuellen DLG-Merkblatt 457 „Berücksichtigung N- und P-reduzierter Fütterungsverfahren bei den Nährstoffausscheidungen“ werden für Jung- und Legehennen Ansätze von 35 g N und 5,6 g P je kg Ganzkörper kalkuliert. Mit diesen Werten als Berechnungsgrundlage wurden die Nährstoffausscheidungen für die Düngeverordnung erstellt, unberücksichtigt blieben genetische und altersabhängige Unterschiede.
Drei Genetiken getestet
Daher wurde ein Projekt mit drei Junghennen-Herkünften durchgeführt. Ziel der Arbeit ist, unter Berücksichtigung einer einheitlichen Präparationsmethode den Nährstoffansatz der Junghennen-Herkünfte mit den DLG-Werten zu vergleichen.
Es wurden aus zwei Aufzuchtbetrieben der Firma Lohmann Deutschland jeweils 15 Junghennen braun-, weiß- und beigelegender Linien entnommen (Lohmann Brown-Classic (LB), Lohmann Selected Leghorn-Classic (LSL) und Lohmann Sandy (S)). Die Junghennen repräsentierten hinsichtlich ihrer Entwicklung das Mittelmaß der jeweiligen Herde. Alle Tiere wurden mit einem Alleinfuttermittel für braune Herkünfte in vier Futterphasen versorgt. Je nach Linie lag der Futterverbrauch bis zum 120. Aufzuchttag bei 5,6 - 6,4 kg je Tier.
Daten zum Nährstoffgehalt in Eintagsküken konnten aus früheren Untersuchungen herangezogen werden und wurden in der Berechnung des Nährstoffansatzes der Junghennen genutzt. Die Junghennen waren bei der Tötung 119 Tage alt, da üblicherweise am 120. Tag die Aufzucht endet und dieser Zeitpunkt damit besonders interessant ist. Die Tötung der Hennen erfolgte nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Versuchstierverordnung nach Betäubung durch stumpfen Schlag auf den Kopf mittels zervikaler Dislokation und mit zusätzlicher Durchtrennung der halsnahen großen Blutgefäße. Das aus den großen Blutgefäßen ausgetretene Blut koagulierte im Kopf- und Halsbereich, sodass eine separate Aufbereitung des Blutes für die weiteren Präparationsschritte nicht nötig war.
Körper und Federn
Die Federn wurden nach dem Brühen nass gerupft und der Magen- und Darminhalt entfernt. Die Federn wurden getrocknet, zerkleinert, verwogen und nach genetischer Herkunft gepoolt. Die Körper wurden einzeln gemahlen, gefriergetrocknet und anschließend von der LUFA Nord-West auf die Gehalte an N und P analysiert, ebenso die Federproben.
Die Tabelle 1 zeigt die Lebendmasse, die präparierte Körpermasse, das Federgewicht und die in den Federn gemessene N-Menge der untersuchten Junghennen. Die LSL wies eine deutlich geringere Lebend- und Federmasse je Tier auf als die anderen beiden Herkünfte. Die Differenz zwischen Lebendmasse und präparierter Körpermasse zeigt, dass bei Erfassung der Lebendmasse ein Anteil an Exkrement- und Futterresten von 10 % berücksichtigt werden muss, um auf den für die Berechnung des Nährstoffansatzes relevanten Tierkörper zu schließen. Allein den Federn konnten in den Ergebnissen bis zu 30 % des gesamten N-Ansatzes zugeordnet werden.
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