Fleischersatzprodukte dürfen in Frankreich nicht mehr als Filet, Entrecote oder Steak bezeichnet werden. Die französische Regierung hat am vergangenen Montag (26. Februar) fleischähnliche Bezeichnungen auf Etiketten vegetarischer Produkte verboten, unter anderem auf Druck der Proteste der Landwirte. Die französische Fleischindustrie hatte sich beschwert, dass die Produktnamen für die Verbraucher verwirrend sein könnten.
Die Bezeichnung "Burger" wird jedoch weiterhin für ein rein vegetarisches Produkt erlaubt sein. Auch Hersteller aus anderen Ländern der Europäischen Union dürfen in Frankreich weiterhin vegetarische Lebensmittel mit Fleischnamen verkaufen. Der Handelsverband Protéines France, der Hersteller von pflanzlichen Lebensmitteln vertritt, ist der Ansicht, dass das französische Gesetz gegen die EU-Lebensmittelvorschriften verstößt, berichtet NU.nl.
Personen, die gegen das Gesetz verstoßen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 1.500 Euro belegt werden. Für Unternehmen kann die Geldstrafe bis zu 7.500 Euro betragen. Die Hersteller haben ein Jahr Zeit, ihre Lagerbestände zu verkaufen, bevor Sanktionen folgen.
In Deutschland regeln Leitsätze die Bezeichnungen von vegetarischen Fleischersatzprodukten. Diese sind aber rechtlich nicht verbindlich, sondern geben die allgemeine Verkehrsauffassung wieder und beschreiben die Beschaffenheit und die Eigenschaften, die üblicherweise von dem Lebensmittel erwartet werden. Laut den Leitsätze sollen die Angaben „vegetarisch“ oder „vegan“ an gut sichtbarer Stelle deutlich und gut lesbar am Lebensmittel angebracht werden – üblicherweise im Hauptsichtfeld.
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