Energiesparer aufgepasst: Unkomplizierte Förderung für Wärmetauscher

22 September 2023
Dienstleister
Herr Sander und Herr Kemmerling

Christian Kemmerling (l.) und Ricklef Sander haben für Kunden bereits mehrere Wärmetauscher-Förderanträge gestellt.

Die Energiekosten sind nicht mehr auf dem Höhenflug wie zu Beginn des Ukraine-Kriegs. Sie bleiben dennoch gewichtiger Kostenfaktor in der Geflügelmast. Energiesparen bleibt Thema. Für Wärmetauscher gibt es jetzt eine unkomplizierte Förderung von 30 Prozent.

Berater Ricklef Sander hat allein in der vergangenen Woche Förderanträge für acht Hähnchenmastställe ausgefüllt. Es geht um den Kauf und den Einbau von Wärmetauschern: „Es gibt seit mehreren Jahren eine Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft. Zum Teil ist das Antragsverfahren sehr aufwändig“, erklärt Ricklef Sander.

Neuregelungen seit diesem Sommer

Seit diesem Sommer gibt es jedoch einige förderfähige sogenannte Einzelmaßnahmen, für die die Antragstellung unkomplizierter ist. Der Fördersatz beträgt bis zu 30 % des Nettoinvestitionsvolumens. Zu den für die Hähnchenmast oder auch Putenaufzucht interessanten Einzelmaßnahmen gehören Wärmetauscher. Auch hier werden Kauf und Installation mit bis zu 30 % bezuschusst. In der Hähnchenmast mit dem hohen Wärmebedarf in den ersten zwei bis drei Wochen nach Einstallung können nach Angaben von Herstellern zwischen einem Drittel bis zwei Drittel der Wärme über den Wärmetauscher zurückgewonnen werden.

Ricklef Sanders Unternehmen GVAgrar mit Sitz im niedersächsischen Varel unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bezüglich Agrarinvestitions- und Energieeffizienzberatung. Sein Partner Christian Kemmerling betreut vom zweiten Firmensitz in Rhede, Westfalen, aus ebenfalls landwirtschaftliche Betriebe.

Der Kauf und die Installation von Wärmetauschern werden mit bis zu 30 % bezuschusst.

Kein Gutachten zum Einsparvolumen von Wärmetauschern nötig

Laut Information von Sander und Kemmerling sind für einen Wärmetauscher-Förderantrag keine Gutachten mehr nötig, die das Energie-Einsparvolumen belegen. Auch müssen keine drei Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt werden. „Es gibt bei den Wärmetauschern ein paar technische Anforderungen, die zu erfüllen sind wie zum Beispiel ein Mindestvolumenstrom von 2.000 cbm/Stunde“, so Kemmerling. Die in Deutschland tätigen Hersteller, von denen es einige gibt, setzten diese Anforderungen natürlich um.  

Erfreulich sei, dass die Förderung der Einzelmaßnahmen nicht auf landwirtschaftliche Betriebe begrenzt sei, sondern ebenso für gewerbliche Betriebe gelte. Viele Geflügelmastbetriebe werden – vor allem im Norden und Osten Deutschlands – gewerblich betrieben.

Genehmigungspraxis unterschiedlich in Bundesländern

Da der Einbau eines Wärmetauschers mit einer Veränderung der Emissionssituation verbunden ist, braucht es eventuell eine Baugenehmigung: „Das sollte jeder Landwirt vor einem Einbau abklären,“ raten die beiden Berater. Was sie allerdings ärgert, auch bei anderen Förderprojekten, ist, dass es eine „sehr unterschiedliche Handhabung je nach Bundesland, teilweise auch je nach Landkreis oder Region gibt: „Das ist leider die unschöne Seite unseres Föderalismus“, so Sander.

Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören im Übrigen auch elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen und Ventilatoren, aber ebenso Energiespeicher oder Hoftracs, die elektrisch oder mit „grünem“ Kraftstoff angetrieben werden. Für Letztere liegt die maximale Förderquote bei 20 Prozent.

Stromerzeugung nur für Eigenversorgung auch förderfähig

Ebenfalls interessant: Anlagen zur Erzeugung von Energie zur Eigenversorgung (zum Beispiel Photovoltaik) sowie die dazugehörige Speichertechnik sind förderfähig. Hier gestaltet sich die Antragstellung zwar etwas komplizierter und für die Erzeugungsanlage wird auch ein Gutachten benötigt. Dafür ist aber eine Förderung von bis zu 50 % der Nettoinvestition möglich.

 

Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Christa Diekmann-Lenartz

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.