Österreich: Grünes Licht für Kennzeichnung in Gemeinschaftsverpflegung

20 März 2023
Österreich
Spiegeleier

Die in Österreich seitens des Bauernbundes lange geforderte Verordnung zur Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern in Großküchen und Kantinen wird jetzt verpflichtend vorgeschrieben, meldete die Österreichische Bauernzeitung am vergangenen Wochenende. „Dies ist ein erster Schritt in Richtung mehr Transparenz und ein Sichtbarmachen der Leistungen unserer Landwirtschaft“, sagte der österreichische Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig. Nach drei Jahren soll die Verordnung zur Gemeinschaftsverpflegung weiter evaluiert werden.

Nach der aktuellen Verordnung müssen folgende Einzelspeisen oder in Gerichten verkochte Lebensmittel transparent und klar gekennzeichnet sein:

  • Ei und Eiprodukte, wie Flüssigei, -eigelb, -eiweiß und Trockenei,
  • Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Schafen, Ziegen oder Wild,
  • Milch und Milchprodukte, wie Butter, Topfen (Quark), Sauerrahm, Joghurt, Schlagsahne und Käse.

Bei Fleisch muss das Tier im angegebenen Land geboren, gemästet und geschlachtet werden. Bei der Milch betrifft die Kennzeichnung das Land, in dem die Kuh gemolken wurde. Beim Ei wiederum ist jenes Land anzuführen, in dem es gelegt wurde.

Die Deklaration der Herkunft hat in einer deutlich lesbaren und gut sichtbaren Form zu erfolgen. Die genaue Information, aus welchem Land (Österreich) oder Bundesland oder welcher Region die Produkte stammen, ist erforderlich.

Sind Zutaten in Speisen nicht über einen längeren Zeitraum konstant verfügbar, ist auch eine Angabe eines Prozent-Anteils am Gesamteinkauf über maximal ein Jahr möglich. Dieser Ansatz werde aber nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen.

Geflügelnews
Bild: Pixabay

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