Europäische Union: „Dithmarscher Gans“ wird geschützt

01 August 2024
Gans
Gans, Ditmarschen

Die „Dithmarscher Gans“ gehört nun zu den geschützten geografischen Angaben der Europäischen Union. Zu den Kriterien gehört unter anderem, dass die Elterntiere innerhalb der Region in Freilandhaltung gehalten werden. Die Aufzucht muss für mindestens drei Wochen in Norddeutschland stattfinden. Für die Verarbeitung ist vorgeschrieben, dass das Rupfen trocken zu erfolgen hat.

Die „Dithmarscher Gans“ aus Schleswig-Holstein wird in das Register der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) aufgenommen. Das teilte die Europäische Kommission gestern (31.7. 2024) mit.

Die „Dithmarscher Gans“ ist eine alte, relativ robuste und schwere Landgänserasse. Sie wurde vor etwa 150 Jahren auf einem Landstrich zwischen Elbe und Eider, der Region Dithmarschen, gezüchtet. Um eine Gans als „Dithmarscher Gans“ verkaufen zu dürfen, ist es laut Kommission erforderlich, dass die Elterntiere innerhalb der Region in Freilandhaltung gehalten werden. Dies erfolgt häufig auf weitläufigen feuchten Wiesen und Marschen. Darüber hinaus müssen das Schlüpfen sowie die Aufzucht der Gänse bis zum 21. Lebenstag in Dithmarschen oder einer anderen norddeutschen Region stattfinden.

Auch der Transport zur Schlachtung ist geregelt, er muss während des späten Abends oder der Nacht durchgeführt werden. Für die nächste Produktionsstufe gilt, dass das Rupfen ohne Wasser durchzuführen ist. Dadurch soll verhindert werden, dass unter der Haut liegende Aromastoffe ausgewaschen werden. Die „Dithmarscher Gans“ reiht sich in eine Liste von 3.622 bereits geschützten Produkten aus ganz Europa ein.

AgE
Bild: Adobe_STock_EvhKorn

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