900.000 Euro Zuschuss für Brandenburger Landwirte – wer die neue Förderung bekommen kann

04 Oktober 2026
Deutschland
Novogen White Stall

Brandenburg stellt seine Agrarinvestitionsförderung neu auf. Landwirte können für Investitionen in Tierwohl sowie Umwelt- und Klimaschutz einen Zuschuss von 30 Prozent erhalten. Pro Betrieb sind bis zu 900.000 Euro Förderung möglich.

Landwirtschaftliche Betriebe in Brandenburg können ab sofort Förderanträge für neue Investitionen stellen. Das Land hat sein Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) neu ausgerichtet. Im Mittelpunkt stehen Investitionen in eine besonders tiergerechte Haltung sowie in den Umwelt- und Klimaschutz.

Anträge können Landwirte digital bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) einreichen. Die aktuelle Antragsfrist endet am 31. Dezember 2026. Die neue Förderrichtlinie gilt bis Ende 2028.

Bund und Land finanzieren das Programm gemeinsam. Der Bund übernimmt 60 Prozent, Brandenburg 40 Prozent der öffentlichen Finanzierung.

Landwirte erhalten einheitlich 30 Prozent Zuschuss

Eine wichtige Änderung betrifft die Höhe der Förderung. Statt verschiedener gestaffelter Fördersätze gilt nun für alle förderfähigen Vorhaben ein einheitlicher Zuschuss von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gleichzeitig setzt Brandenburg klare Grenzen für die Investitionen. Das förderfähige Investitionsvolumen muss mindestens 20.000 Euro betragen. Maximal berücksichtigt das Programm ein Gesamtinvestitionsvolumen von drei Millionen Euro je Betrieb.

Damit können Landwirte bei voller Ausschöpfung und einem Fördersatz von 30 Prozent einen Zuschuss von bis zu 900.000 Euro pro Betrieb erhalten.

Diese Investitionen in Tierwohl werden gefördert

Einen Schwerpunkt legt Brandenburg auf die Tierhaltung. Förderfähig sind bauliche Investitionen, wenn sie die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen.

Dabei müssen die Maßnahmen deutlich über die gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen. Die Investitionen sollen den Tieren beispielsweise mehr Platz, Licht, Luft oder Auslauf bieten.

Gefördert werden langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte für den Erstverkauf dienen.

Förderung auch für Umwelt- und Klimaschutz

Auch Investitionen in den Umwelt- und Klimaschutz fallen unter das neue AFP. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen gezielt und nachweislich die Umwelt- oder Klimawirkung des Betriebs verbessern.

Dazu zählen Investitionen, die Emissionen mindern, Ressourcen effizienter nutzen oder zum Schutz von Boden, Wasser und Klima beitragen.

Brandenburgs Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt bezeichnet die neue Richtlinie zugleich als „Brücke“ für Investitionen in den kommenden beiden Jahren. Hintergrund ist die noch offene Ausgestaltung der Agrarförderung und der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028.

Förderanträge müssen bis Ende 2026 gestellt werden

Landwirte können ihre Anträge ab sofort online bei der ILB einreichen. Stichtag ist der 31. Dezember 2026.

Die neue AFP-Richtlinie selbst läuft bis zum 31. Dezember 2028. Informationen zu Fördervoraussetzungen, Formularen und Ansprechpartnern stellen das brandenburgische Landwirtschaftsministerium und die ILB online bereit.

Geflügelnews, MLEUV
Bild: Dieter Theyssen
Quelle: MLEUV

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.