Die Ukraine hat den Export von Eiern und Geflügelfleisch seit Inkrafttreten der Sonderregelungen für die zollfreie Ausfuhr in die EU deutlich ausgeweitet. Zunächst sollte der unbefristete Zugang nur bis Juni 2023 gelten. Die Kommission hat jedoch verlängert - auch auf Druck der Ukraine, die einen unbefristeten Zugang forderte.
Seitens der Wirtschaftsverbände wurden Bedenken geäußert. Ein Dorn im Auge war dabei, dass die ukrainischen Geflügelproduzenten kaum von den Sonderregelungen profitieren, da die Absatzwege nicht direkt über die dortigen Anbieter erfolgen, sondern über für viele nicht nachvollziehbare Absatzwege.
Ukrainische Eier in Eiprodukten?
Im ersten Halbjahr wurden bereits 25.983 t Eier (Äquivalent) aus der Ukraine eingeführt, das entspricht der Jahresmenge von 2022. Damit sind die ukrainischen Eierproduzenten mit Abstand größter Drittlandanbieter. Es stellt sich die Frage, wo bleiben diese Eier bleiben? In der EU ist die konventionelle Käfigeierproduktion verboten, was jedoch nicht für Drittlandanbieter und die Ukraine gilt. Hier gibt es weiterhin die Käfighaltung. Die Frage an die EU-Kommission, wie der wachsende Import von Käfigeiern mit den Vermarktungsvorgaben in Einklang steht, wurde mit den eindeutigen Kennzeichnungsvorgaben für Eier in der Schale beantwortet.
Eine Vermarktung als Schalenware kommt damit nicht in Betracht, so dass die Herstellung von Eiprodukten bleibt. Vor allem Länder mit einem geringen Selbstversorgungsgrad dürften Interesse zeigen (z.B. Deutschland mit ca. 75 %), was wiederum der Wirtschaft zugutekommt, insbesondere für die Vermarktung in Ländern außerhalb der EU.
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