Das Zollmoratorium für ukrainische Agrarerzeugnisse wird um ein weiteres Jahr verlängert. Dafür haben sich Europaparlament und der Rat der EU-Handelsminister ausgesprochen. Damit werden diese Handelserleichterungen über den 5. Juni hinaus für ein weiteres Jahr fortgeführt. Profitieren können unter anderem unverarbeitete und verarbeitete Agrarprodukte, für die regulär Zollkontingente vorgesehen sind.
Ukraine: EU-Handelserleichterungen werden verlängert
Grundsätzlich betreffen die autonomen Handelsmaßnahmen vor allem Produkte, für die im Rahmen des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens der EU mit der Ukraine noch keine vollständige Zollfreiheit galt.
Überwachung
Darüber hinaus ist im Rahmen der Verlängerung ein Mechanismus zum Schutz des Binnenmarktes vorgesehen. Die Auswirkungen der Handelserleichterungen werden insbesondere im Hinblick auf Ein- und Ausfuhren, die Preise auf dem Binnenmarkt und die heimische Produktion überwacht. Sollten negative Effekte festgestellt werden, können die Handelserleichterungen für die betreffenden Waren so lange wie nötig wieder aufgehoben werden.
Den Schutzmechanismus hatte die Kommission am 2. Mai aktiviert. Er wird derzeit dazu genutzt, den Import von ukrainischem Weizen, Mais sowie Sonnenblumen- und Rapssaat nach Polen, Bulgarien, Rumänien sowie Ungarn und in die Slowakei zu unterbinden. Die Lieferungen sind dort nur noch für den Transit zulässig.
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