Interview mit Caspar von der Crone: „Ich plädiere für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Selektionsmethoden ab dem 9. Tag“

08 Juli 2022
Masthuhn
Caspar von der Crone, Geschäftsführender Vorstand der Interessengemeinschaft Bio-Initiative e.V in der Natur

Unter dem Titel „Der Kampf um den Hahn“ widmete die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung dem Kükentöten und möglichen Alternativen hierzu kürzlich eine ganze Seite (Ausgabe vom 26. Juni 2022). Schwerpunkt waren die verschiedenen Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei, betrachtet aus der Sicht eines Geflügelzüchters, in diesem Falle der Lohmann Deutschland GmbH. In unserem Interview vertritt Caspar von der Crone, Geschäftsführender Vorstand der Interessengemeinschaft Bio-Initiative e.V., seinen Standpunkt zur embryonalen Früherkennung des Geschlechts von Hühnerküken und zur Aufzucht von Bruderhähnen.

Herr Dr. von der Crone, wenn man Revue passieren lässt, was Sie in Ihren Jahren als Geschäftsführer und Vorstand diverser Verbände und Organisationen umgetrieben hat, gewinnt man den Eindruck, dass Sie das Thema „Kükentöten vermeiden“ nicht erst seit gestern beschäftigt. Ist der Eindruck richtig? 

Das stimmt, das Tierwohl hat für mich eine große Bedeutung. Seit vielen Jahren befasse ich mich mit diesem Thema. Schließlich waren auch in meiner Zeit als Geschäftsführer des KAT besondere Vorgaben wichtig. Damals habe ich versucht, das Verbot der Käfighaltung einzuleiten und es als Vorgabe innerhalb des Kontrollsystems etabliert. Darüber hinaus habe ich mich dafür eingesetzt, die Praxis des Schnabelkupierens von Legehennen zu beenden. Und auch das Thema „Kükentöten“ bewegt mich seit langem. Schon Anfang 2010 habe ich mich gemeinsam mit der Universität in Leipzig mit der Frage beschäftigt, ob das Geschlecht von Küken bereits im Ei bestimmt und eine frühzeitige Selektion vorgenommen werden kann, damit keine männlichen Küken mehr getötet werden müssen. Aus dieser Initiative ist vor etwa zehn Jahren das so genannte Seleggt-Verfahren entstanden, eine endokrinologische Methode der Geschlechtsbestimmung im Ei. Entwickelte wurde das Verfahren an der Uni in Leipzig.

Dem Bundeslandwirtschaftsministerium, dem damals Julia Klöckner als Ministerin vorstand, habe ich wissenschaftliche Gutachten vorgelegt, die zeigen, dass eine Geschlechtsbestimmung im Ei nicht nur technisch möglich, sondern auch finanzierbar ist, wenn Zusatzkosten pro Ei von bis zu vier Cent mit eingeplant werden, je nachdem, welches Verfahren angewendet wird. Das hat sicherlich mit zum Verbot des Kükentötens in Deutschland seit 1. Januar 2022 beigetragen.

Die Entwicklung wird sie freuen, gibt es doch mittlerweile verschiedene Methoden der embryonalen Früherkennung. Wie beurteilen Sie diese? 

Über das Seleggt-Verfahren hinaus, gibt es weitere Methoden von verschiedenen Anbietern, die erreichen, dass man ab dem 9. Tag erkennen kann, ob ein weibliches oder männliches Küken im Ei steckt, zum Beispiel die endokrinologische Untersuchung In Ovo oder sprektoskropische Verfahren, die das Geschlecht der Embronen durch die Analayse des reflektierenden Lichts bestimmen. Eine weitere Möglichkeit ist die Hyperspektralanalyse, die so genannte Braunleger-Methode, eine Geschlechtsbestimmung, bei der eine Selektion ab dem 13. Tag erfolgt.

Wird das auf lange Sicht umsetzbar sein? Schließlich soll die Früherkennung ab dem 7. Tag per Gesetz ab 1. Januar 2024 verboten werden. 

Der Tierschutz ist mit einem so späten Zeitpunkt der Geschlechts-Selektion natürlich nicht einverstanden. Seine Argumentation, dass der sich im Ei entwickelnde Embryo bereits ab dem siebten bis achten Tag Schmerzen empfindet, ist mittlerweile auch wissenschaftlich belegt. Es sind allerdings weitere Gutachten der Wirtschaft in Auftrag gegeben worden. Inwieweit diese andere Ergebnisse bringen, bleibt abzuwarten. Deshalb das Verbot per Gesetz. Eine Geschlechtsselektion wird also zum gegenwärtigen Stand vor dem 7. Tag erfolgen müssen. Verfahren, die dies ermöglichen, gibt es bereits. Ich denke da an die Entwicklungen der Firma Plantegg und der Technischen Universität Dresden, die eine frühere Selektion ermöglichen, und zwar mit einer hohen prozentualen Sicherheit. Die Verfahren sind validiert, finden aber bisher in nder Praxis keine Anwendung. Es wird also sehr spannend, was wir nächstes Jahr oder ab 2024 erleben werden.

Werden die Selektionen auch in anderen Ländern angewendet oder betreibt Deutschland einen Alleingang?

Die Selektion findet nicht nur in Deutschland statt, sondern auch in anderen Ländern, zum Beispiel in Holland, dem wichtigsten Eieranbieter am deutschen Markt. Hier gilt allerdings die Ausnahme, dass für den Export keine Selektion stattfinden muss. Auch Frankreich hat sich 2022 für ein Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken ausgesprochen. Viele andere Länder tragen sich ebenfalls mit diesem Gedanken. Dazu zählen beispielsweise Israel, Kanada oder Australien. Dort wendet man eine genbasierte Selektionsmethode an, die eine 100prozentige Sicherheit liefert – aus meiner Sicht durchaus zielführend; allerdings ist sie in Deutschland und der EU nicht erlaubt. Ich persönlich bin sehr gespannt, was 2024 passiert. Nach meiner Überzeugung wird es kein Verfahren vor dem 7. Tag geben, so dass die Bruderhahnaufzucht als einzige Option bleibt. Für den ökologischen Bereich macht das Sinn, für die konventionelle Aufzucht halte ich das jedoch nicht für zielführend. Deshalb würde ich für eine Beibehaltung der gegenwärtigen Selektionsmethoden ab dem 9. Tag plädieren. Die Braunlegeroption ab 13. Tag kommt natürlich nicht in Betracht.

Nach Auffassung der Bio-Initiative sollten Bruderhähne mindestens 91 Tage aufgezogen werden, beziehungsweise bei der Schlachtung ein Lebendgewicht von mindestens 1,6 Kilogramm erreichen.

Blicken wir einmal auf die anderen Verfahren, mit denen Kükentöten in Deutschland vermieden werden soll, zum Beispiel die Aufzucht von Bruderhähnen und die Aufstallung von Zweinutzungsrassen. Aus Sicht der Bio-Initiative wird die Bruderhahn-Aufzucht bevorzugt. Warum und unter welchen Bedingungen ist dies das Verfahren Ihrer Wahl? 

Weil wir vertreten, dass alle Küken eines Schlupfes aufgezogen werden müssen. Und das garantiert nur die Aufzucht von Bruderhähnen. In Bezug auf die Dauer der Aufzucht vertritt die Bio-Initiative die Auffassung, dass die Tiere mindestens 91 Tage aufgezogen werden, beziehungsweise dass die Tiere ein Lebendgewicht von mindestens 1,6 Kilogramm erreichen, gerne auch mehr. Dann hat man ein Produkt, das auch vermarktungsfähig ist, entweder als ganzes Tier oder Flügel, Brust und Schenkel. Bruderhähne verfügen über ein festes und sehr schackhaftes Fleisch, das vergleichbar mit dem von Bress-Hühnern ist. Und hierfür gibt es eine Nachfrage am Markt.

Auch das Aufstallen von Zweinutzungslinien ist aus meiner Sicht eine zielführende Option, gerade im ökologischen Bereich. Allerdings stehen nicht genügend Zweinutzungslinien zur Verfügung, um eine wirtschaftliche Produktion zu betreiben. Hinzu kommt, dass die Eier von Zweinutzungshühnern kleiner sind und ihre Legeleistung geringer ist. Diese Eier müssten deshalb im Handel gezielt als etwas Besonderes beworben und mit einem höheren Preis verkauft werden. 

Nun produziert nicht jeder deutsche Geflügelbetrieb nach ökologischen Richtlinien. Wo sehen sie einen für konventionelle Betriebe gangbaren Weg? 

Im Bereich der konventionellen Eierproduktion halte ich die Aufzucht von Bruderhähnen nicht für zielführend. In der Wirtschaft gibt es hier Ansätze, die Tiere nur 70 Tage oder sogar nur 49 Tage lang aufzuziehen und dann zu schlachten. Das lehnt die Bio-Initiative ab: Die Produkte so junger Bruderhähne sind nach unserer Ansicht nicht vermarktungsfähig. Ich halte es für verwerflich, eine Aufzucht zu betreiben, die dann im Tierfutter endet. Für den konventionellen Bereich halte ich deshalb die Geschlechtsbestimmung im Ei für das Verfahren der Wahl. 

https://www.faz.net/aktuell/wissen/leben-gene/maennliche-kueken-sollen-leben-doch-wohin-mit-ihnen-18123783.html

https://www.kueken-fakten.de/caspar-von-der-crone/

Text:
Cordula Moebius

Cordula Moebius

Mehr von diesem Autor
Bild: Cordula Möbius

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.