EuGH: Kein generelles Verbot von „Fleischnamen“ für pflanzliche Produkte

08 Oktober 2024
Politik
Fleischersatz Veggieburger

EU-Mitgliedstaaten dürfen die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit tierischen Produkten in Verbindung gebracht werden, für pflanzliche Produkte nicht grundsätzlich verbieten. Das hat jetzt der EuGH entschieden. Eine Ausnahme gilt, wenn in einem Mitgliedsstaat eine vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt wurde. Nun drohen nationale Alleingänge.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Ersatzprodukten nicht-tierischen Ursprungs gestärkt. Die Richter entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Verwendung von Begriffen, die traditionell mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs in Verbindung gebracht werden, grundsätzlich auch für pflanzliche Produkte erlauben müssen. Eine Ausnahme gilt demnach nur, wenn auf Ebene der Nationalstaaten eine vorgeschriebene Bezeichnung eingeführt wurde.

Gäbe es beispielsweise in einem EU-Mitgliedsland eine gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung für Steaks aus Fleisch, so könnte man durchaus verbieten, dass pflanzliche Produkte, die einem Steak nachempfunden sind, als Steak bezeichnet werden, erläuterte ein EuGH-Sprecher dem Pressedienst AGRA Europe.

Keine Grenzwerte für pflanzliches Eiweiß

Das oberste rechtssprechende Organ der EU war aktiv geworden, nachdem mehrere Kläger, darunter die European Vegetarian Union (EVU) und das Veggi-Unternehmen Beyond Meat gegen ein Dekret der französischen Regierung vorgegangen waren. Diesem Gesetz zufolge sollten Begriffe wie „Steak“ oder „Wurst“ nicht zur Bezeichnung von Produkten verwendet werden dürfen, die pflanzliche Eiweiße enthalten. Das Dekret sollte unabhängig davon gelten, ob darauf hingewiesen wird, dass es sich um pflanzliche Produkte handelt.

Der Gerichtshof wies zudem darauf hin, dass die im Unionsrecht vorgesehene Harmonisierung das Arbeiten mit Schwellenwerten einschränkt. Konkret dürfen Mitgliedstaaten keine Grenzwerte für pflanzliches Eiweiß einführen, unterhalb derer die Abweichung von rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen erlaubt bleibt.

Die EU-Ausschüsse der Bauernverbände (Copa) und ländlichen Genossenschaften (Cogeca) riefen die Mitgliedsländer dazu auf, als Konsequenz aus dem Urteil nun zügig vorgeschriebene Bezeichnungen für tierische Produkte einzuführen.

AgE
Bild: AdobeStock_ Helge Höpfner

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.