Tierhalter in Niedersachsen: Kritik an fehlenden Umbaugenehmigungen

26 September 2024
Deutschland
Baugesetz Landvolk

Bei Landwirten in Niedersachsen wächst der Unmut über die Prioritäten, die gesetzt werden. Sollen Ställe für höhere Haltungsstufen neu- oder umgebaut werden, wird das sehr häufig nicht genehmigt. Lediglich bei Mastschweinen gibt es Erleichterungen.

„Wollen Tierhalter in einen Außenklimastall investieren oder einen Auslauf an einen vorhandenen Stall anbauen, um sich für die Haltungsformstufe 3 oder 4 zu qualifizieren, scheitern sie häufig am Genehmigungsverfahren“, sagt Christoph  Klomburg. Er ist Putenhalter im Landkreis Diepholz, Niedersachsen, und Vorsitzender des Landvolks Mittelweser.

Beim Bau von Ställen mit Außenklimareiz oder Auslauf komme es zu einem Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz, weswegen Landwirte häufig keine Genehmigung erhalten. Christoph Klomburg sagt dies auch mit Blick auf die 1. Lesung zur Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag, die heute (26. September 2024) stattfindet.

Anpassungen im Baurecht fehlen für Geflügelställe

Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat Anpassungen des Bau- und Genehmigungsrechts vorgesehen, ist diesem Ziel bisher allerdings nur ansatzweise nachgekommen. Baurechtliche Erleichterungen für Tierwohlställe sind an die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gebunden.

Das heißt, es gibt bisher lediglich Erleichterungen für Mastschweinehalter.
Geflügel- und Rinderhalter, aber auch Ferkelerzeuger haben weiterhin mit dem Genehmigungsrecht zu kämpfen. „Dabei ist die Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts die wichtigste Grundlage für den Umbau der Tierhaltung. Denn ohne Genehmigung können auch die Tierhalter, die ein Finanzierungskonzept und den Mut für einen Um- oder Neubau haben, nicht auf eine höhere Haltungsformstufe umstellen“, stellt Klomburg klar.

Abschließend fordert der Landwirt: „Statt zusätzliche Bürokratie und unpraktikable Tierschutzvorgaben durch die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes zu schaffen, sollte die Bundesregierung lieber am Baurecht ansetzen, damit wäre mehr für das Tierwohl getan.“

Geflügelnews, Landvolk Niedersachsen
Bild: Landvolk Mittelweser

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