Projekt sLowFeedChickIns: Alternative Proteinquellen Insekten und Algen

18 April 2024
Zweinutzungshuhn
Schwarze Soldatenfliege

Sebastian Fuchs von der Ökologische Tierzucht gGmbH erläuterte auf dem Online-Fachforum für Zweinutzungshühner 2024 den aktuellen Stand zu den alternativen Proteinquellen Insekten und Algen, die im Projekt sLowFeedChickIns bewertet werden sollen.

Rechtliche Situation: Algen

Fuchs stellt dar, dass Algen hinsichtlich der Einordnung im Futtermittelrecht unproblematisch sind und Bio-Algen aus Aquakultur und Wildsammlung sofort eingesetzt werden können.

Rechtliche Situation: Insekten

Die rechtliche Situation bei Insekten ist deutlich komplizierter: Insekten sind nur teilweise als Lebensmittel zugelassen, wie der Mehlkäfer und die Wanderheuschrecke (seit 2021), die Hausgrille, der Getreideschimmelkäfer sowie der Buffalowurm (seit 2023). Seit 2021 sind Insekten in Form verarbeiteter tierischer Proteine (VTP, Processed Animal Protein: PAP) als Futtermittel für Schweine und Geflügel zugelassen, in Aquakulturen schon seit etwa 10 Jahren. Lebende Insekten waren schon immer als Futtermittel zugelassen, allerdings ist es praktisch unmöglich sicherzustellen, dass alle verfütterten Insekten noch leben.

Verarbeitete tierische Proteine

Als Nutzinsekten für VTP sind die Soldatenfliege, die Stubenfliege, der Mehlkäfer, der Getreideschimmelkäfer, das Heimchen, die Kurzflügelgrille und die Steppengrille zugelassen, allerdings sind die Anforderungen an den Verarbeitungsgrad hoch: Verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten muss in Verarbeitungsanlagen hergestellt werden, die gemäß Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 zugelassen sind und in denen ausschließlich die Herstellung von Produkten aus Nutzinsekten erfolgt. Insekten werden als Nutztiere eingeordnet –dementsprechend gelten die allgemeinen Einschränkungen hinsichtlich der Fütterung.

Wirtschaftliche Einordnung: Insekten als Futtermittel

In Aquakulturen sind Insekten als Futtermittel weltweit bereits der Standard, nicht zuletzt, da die rechtliche Situation außerhalb der EU deutlich einfacher ist. Damit der Einsatz von Insekten als Futtermittel ökonomisch sinnvoll ist, sollte die Kosten für Fischmehl (etwa 1,73 €/kg) nicht überschritten werden.

Die wirtschaftliche Verwertung fokussiert sich aktuell auf Mehlwürmer und die Schwarze Soldatenfliege, die für drei Produktgruppen verwendet werden: Der Chitinpanzer wird für Biopolymere genutzt, die Insekten als Futtermittel und der Insektenfraß als hochwertiger Dünger.

Deutsche Startups halten derzeit bei entsprechender Skalierung 2,0 €/ kg erreichbar. In Europa liegt der Fokus derzeit nicht auf der Tierernährung, obwohl das geschätzte Potenzial für Tierernährung in der EU 270 Millionen Tonnen beträgt. Der limitierende Faktor ist die Regelung bezüglich des Futtersubstrats, da Insekten als Nutztiere den gleichen Futter-Regularien unterliegen wie Schweine oder Geflügel.

Fuchs zieht als Fazit: Die Frage ist nicht, ob Insekten als Futtermittel kommen werden, sondern wann. Fuchs findet, dass der Ökolandbau mit dem Thema Insektenfütterung eine Riesen-Chance verpasst hat, die es gilt, schnellstmöglich aufzuholen.

Magdalena Esterer
Bild: Adobe_Stock_Tomasz

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.