Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die neuen Richtwerte für Nährstoffausscheidungen von Geflügel (auf Basis des DLG-Merkblattes 457) für die Nutzung im Düngerecht anerkannt.
Im neuen DLG Merkblatt 457 zum Nährstoffanfall von Masthähnchen, Lege- und Junghennen (veröffentlicht am 1. September 2023) wurden bestehende Verfahren aktualisiert und um die Verfahren der stark Stickstoff- und Phosphor-reduzierten Hähnchenmast sowie der dreiphasigen alternativen Hähnchenmast, Junghennenaufzucht und Legehennenhaltung ergänzt. Zusätzlich wird bei Jung- und Legehennen nach Braun- und Weißlegern, bei Legehennen auch in Boden- (Volierenhaltung) und Freilandhaltung unterschieden.
Die neuen und aktualisierten Verfahren werden als zusätzliche Verfahren in den Richtwerttabellen aufgenommen. Diese neu aufgenommenen Verfahren stehen in einer Übergangsphase bis 31. Dezember 2024 zusätzlich für die Dokumentationen im Bereich Düngerecht zur Verfügung und können auch schon für die Betriebsobergrenze im Düngejahr 2023 (Kalenderjahr 2023, Wirtschaftsjahr 22/23) verwendet werden. Im Rahmen des Nährstoffnutzungsnachweises werden die neuen Verfahren als anzuwendende Verfahren ab sofort eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2025 kommen dann die neuen Verfahren generell im Bereich Düngerecht zur Anwendung.
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