Das Jahr 2024: Aktuelle Rechtsänderungen für Geflügelhalter

02 Januar 2024
Deutschland
Küken und Eier

Für Geflügelhalter in Deutschland gibt es im neuen Jahr einige wichtige rechtliche Änderungen.

Geschlechtsbestimmung im Ei länger möglich

So ist seit dem 1. Januar 2024 eine wichtige Änderung beim geltenden Verbot des Kükentötens wirksam. Danach sind Eingriffe zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens nun erst ab dem 13. Bebrütungstag untersagt.

Bislang waren derartige Eingriffe bis zum 7. Tag ausgeschlossen. Zudem bleiben entgegen den ursprünglichen Annahmen vor der im März 2023 verkündeten Entscheidung alle gängigen Selektionsverfahren auf dem Markt weiterhin erlaubt.

Änderungen bei der Dokumentation der Anwendung von Antibiotika

Mit dem Jahresbeginn 2024 treten auch neue Regelungen beim Einsatz von Tierarzneimitteln in Kraft. Dies betrifft unter anderem Änderungen in der Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten von Nutztieren. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ab dem 1. April 2024 fällig. Dies erfolgt nach einem Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den bis zum 15. Februar 2024 veröffentlichten Kennzahlen.

Die Gesetzesänderung dient dem Zeck, Daten über Verkaufsmengen und Anwendungen von Antibiotika bei Tieren in allen EU-Mitgliedstaaten zu erheben und diese Daten an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zu übermitteln. Dabei ist ein zeitlich gestaffelter Beginn der Meldung je nach Tierart vorgesehen. Die Daten für Rinder, Schweine, Hühner und Truthühner müssen ab 2024, die für weitere lebensmittelliefernde Tiere wie Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische, Pferde und Kaninchen ab 2027 an die EMA gemeldet werden. Für Hunde, Katzen und Pelztiere zieht Deutschland die Meldepflicht auf 2026 vor. Die Verpflichtung zur Mitteilung der Antibiotikaanwendungen geht dabei von den Tierhaltern auf die Tierärzteschaft über und ist unabhängig von den Mitteilungen zu Tierbestand und Tierbewegungen sowie gegebenenfalls Nullmeldungen.

Geflügelnews, DBV
Bild: Geflügelnews

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