In der vergangenen Woche äußerte sich der geschäftsführende Vorstand der IG Bio-Initiative e.V. Dr. Caspar von der Crone im Geflügelnews-Interview mit dem KAT kritisch dazu, dass die Aufzucht von Bruderhähnen beim Vermeiden des Kükentötens von vielen als DIE Alternative angesehen werde. Die Phase der Aufzucht bei den Bruderhähnen sei heute meistens zu kurz bemessen und die Tiere würden viel zu leicht geschlachtet. Außerdem gebe es in Deutschland keine ausreichenden Kapazitäten für die Aufzucht der Brudertiere. Wir haben Dr. Caspar von der Crone nach den Hintergründen seiner Meinung gefragt.
„Bruderhähne sind Junghennen gleichzustellen!“

„Unser Verband vertritt eine klare Position. Bei Bruderhähnen handelt es sich um männliche Tiere der Legehybriden und nicht um Masthybriden für die Fleischerzeugung. Entsprechende Fragestellungen wurden auch an die EU-Kommission gerichtet. Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2018/848 werden Jungtiere der Art Gallus gallus, die weniger als 18 Wochen alt sind, als "Junghennen" definiert. Wir schließen daraus, dass damit auch die männlichen Tiere gemeint sind. Uns vorliegende Stellungnahmen der EU-Kommission lassen den gleichen Schluss zu: Bruderhähne bis 18 Wochen sind als Junghennen zu verstehen und erst danach gelten Vorgaben für Masthähnchen.
Die neue Ökoverordnung wird in Bezug auf Bruderhähne allerdings unterschiedlich interpretiert. Seitens der Behörden und leider auch von einigen Verbänden wird die Auffassung vertreten, dass Bruderhähne dem Mastbereich zuzuordnen sind. Das ist für die Hühnerhalter mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden, denn in Mastbetrieben dürfen die Stalleinheiten 4.800 Tiere nicht überschreiten, während die Junghennenaufzucht gem. Artikel 15 der Verordnung (EU 2020/463) 10.000 Tiere erlaubt.
Diese derzeit gängige Praxis ist nach unserer Auffassung von erheblicher Bedeutung. Wenn das neue Tierschutzgesetz in der bisherigen Fassung nicht geändert wird, davon ist nach dem gegenwärtigen Informationsstand auszugehen, sind ab 1. Januar 2024 die etablierten Selektionsverfahren der embryonalen Früherkennung über den 6. Tag hinaus nicht mehr erlaubt. Damit bleibt nur noch die Option der Bruderhahnaufzucht. Es gibt im Interesse der Legehennenhalter noch Einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten."
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