Auf dem dritten Ankumer Biolegehennen-Forum berichtete die Naturland-Beraterin Annette Alpers über die aktuellen Entwicklungen bei der Fütterung von Bio-Legehennen.
Im Jahr 2022 wurde die Bestimmung, dass Futter für Bio-Legehennen 100 % Bio sein muss, zeitweilig ausgesetzt, da Komponenten fehlten. Zum Jahreswechsel 2022/2023 trat die Verordnung wieder in Kraft – Bio-Legehennen müssen 100 % Biofutter bekommen, Jungtieren darf maximal 5 % konventionelles (Eiweiß-)Futter gegeben werden. Dieser Futterwechsel wirkt sich oftmals negativ auf die Herdengesundheit aus, berichtete Naturland-Beraterin Annette Alpers und untermauerte dies mit Daten einer Studie des Thünen-Instituts.
Thünen-Institut prüft Biofutter & Tierwohl
Das Thünen-Institut sollte im Rahmen einer Studie die Vereinbarkeit von 100 % Biofutter mit dem Tierwohl untersuchen. Das Ergebnis: Bei Schweinen ist die Vereinbarkeit von 100 % Biofutter und Tierwohl eher gegeben als bei Geflügel. Hier gibt es noch grundsätzliche Fragen zum Bedarf.
Eine »AG Eiweiß« von BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), den Bundesländern und Goete - Gesellschaft für ökologische Tierernährung e.V. wird es nach Annette Alpers vorerst nicht geben. Goete e.V. jedoch habe vorgeschlagen, die Eiweißfuttermittel nach ihrer Wertigkeit einzuteilen, um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen.
Gibt es Alternativen bei Eiweißfuttermitteln?
Synthetisch gewonnenes Methionin stellt Alpers zufolge keine Alternative für Bio-Legehennen dar, da die verwendeten Bakterien gentechnisch verändert wurden und zusätzlich das verwendete Lösungsmittel nicht zugelassen sei. Beim natürlichen Methionin kämen die verwendeten Bakterien aus Russland, wodurch auch das keine Alternative darstelle. Mit dem Nachweis von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in dänischen Bio-Eiern und dem Verdacht, dass die PFAS mit dem Fischmehl verfüttert wurden, falle auch nachhaltig erzeugtes Fischmehl als Alternative weg. PAPs (Processed Animal Protein, Schlachtabfälle) wiederum seien rechtlich nicht durchzusetzen. Eine weitere Idee sei der Einsatz von Rassen mit geringeren Nährstoffansprüchen, allerdings benötigten auch leistungsschwächere Rassen Eiweißfuttermittel und die Bedarfe seien unklar.
„Aktuell gelten Algen als Wunderwaffe“, sagte Annete Alpers. Sie seien aber noch nicht für Geflügelfutter zugelassen. Momentan sei ihre Herstellung teurer als die Herstellung von Sojaschrot. Doch das DIL (Deutsches Institut für Lebensmitteltechnik e.V.) untersuche im EU-Projekt Pro-Future die Möglichkeiten des Einsatzes von Mikroalgen.
Damit Insekten-Larven als Futtermittel genutzt werden können, dürfen sie Alpers zufolge nur mit Futtermitteln gefüttert werden; insbesondere ist der Einsatz von behandeltem Saatgut und anderem Pflanzenvermehrungsmaterial, festem Siedlungsmüll (beispielsweise Hausmüll, Küchen- und Speiseabfälle), Kot sowie Urin (unabhängig von jeglicher Art der Verarbeitung oder Beimischung), Gärresten (Biogas), Fleisch- sowie Knochenmehlen und Wiederkäuerprotein verboten. „Wenn die Larven allerdings mit den gleichen Komponenten gefüttert werden wie Legehennen, muss streng genommen von einem doppeltem Veredlungsverlust gesprochen werden“, so die Naturland-Beraterin.
Anbau heimischer Komponenten stärken
Um den Anbau von Getreidesorten mit mehr Rohprotein (beispielsweise Rispenhirse, Nackthafer) zu forcieren, ist angedacht, mehr für diese Sorten zu bezahlen. Auch Soja lässt sich in Deutschland anbauen – allerdings wird von der langsam wachsenden Kultur lediglich der Kuchen benötigt; hier müsste der Ölverkauf gesteigert werden.
In Dänemark wurde die zweite Anlage zur Eiweißnutzung aus Grünfutter (Bioraffinerie zur Extraktion von Protein aus Gras) in Betrieb genommen, die 2.000 bis 3.000 t Schnittgut verarbeitet und aus 1 ha Kleegras etwa 1,5 t konzentriertes Eiweiß erzeugt. Der Anbau benötigt viel Fläche und die Preisdifferenz soll ungefähr 3 € mehr im Vergleich zum Öko-Sojakuchen betragen.
Reagieren
Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.