Die ökologischen Vorrangflächen werden in Deutschland nicht zur Bewirtschaftung freigegeben. Das hat der Bundesrat entschieden. Zur Entlastung der Agrarmärkte werden in diesem Jahr lediglich eine Futternutzung und eine vorgezogene Beweidung erlaubt.
Die Länder stimmten damit mehrheitlich für einen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Verordnungsentwurf. Sie folgten nicht der Empfehlung des Agrarausschusses im Bundesrat, die ökologischen Vorrangflächen ausnahmsweise vollständig zur Bewirtschaftung freizugeben.
Diese Möglichkeit - zum Beispiel zum Anbau von Mais - hatte die EU-Kommission Ende März im europäischen Recht geschaffen. Deutschland macht von der Option aber keinen Gebrauch. Das steht nach einem heftigen politischen Streit zwischen den Ländern und dem Bund nun fest.
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