Fangkolonne im Hähnchenstall: Niedersachsen stellt Strafanzeige

24 August 2023
Stallmanagement
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Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet. Es geht um Videoaufnahmen aus einem Hähnchenstall im Emsland. Sie zeigen strafrechtlich relevantes Verhalten einer Fangkolonne beim Ausstallen.

Am Dienstagabend gab es im ARD-Fernsehen in der Sendung Monitor Mainz einen Bericht über das Ausstallen von Hähnchen. Es ging speziell um den nicht tierschutzgerechten Umgang einer Fangkolonne mit den Tieren. Gefilmt hatte nach Angaben von Monitor die Tierrechtsorganisation „Soko Tierschutz“ im Landkreis Emsland.

Der Landkreis Emsland erhielt das Videomaterial ebenfalls und leitete es an das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium weiter. Darauf zu sehen sind Masthähnchen in einem Stall, die für den Transport in den Schlachthof in Kisten verpackt werden.

Roher Umgang mit Tieren

Die Bilder zeigen, wie den Tieren in einem rohen Umgang erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt werden. Der Landkreis Emsland wie auch das Landwirtschaftsministerium bewerten die Sequenzen als strafrechtlich relevant.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Es gibt immer wieder Hinweise darauf, dass es zu Verletzungen von Geflügel beim sogenannten Ausstallen kommt.“

Ihrer Einschätzung nach liege ein systemischer Grund für diese Verstöße in den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das bedeutete oft fehlende Pausenzeiten und Akkordarbeit. Tierschutz sei unter solchem Zeitdruck kaum möglich.

Ministerin Staudte will zusammen mit dem Sozialministerium prüfen, wie für Mitarbeitende sogenannter Fangkolonnen Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt werden können.

Veterinärämter müssen stichprobenartig kontrollieren

Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten läuft derzeit eine Abfrage des Landwirtschaftsministeriums zur Anzahl und den Ergebnissen der durchgeführten Kontrollen während des Ausstallens. Per Runderlass vom 27. September 2022 sind die örtlichen Veterinärbehörden in Niedersachsen verpflichtet, stichprobenhafte Kontrollen durchzuführen.

Das Ministerium wies zudem darauf hin, dass die Tierhalterinnen und Tierhalter, solange die Tiere auf ihrem Hof sind, die Gesamtverantwortung tragen und das Ausstallen im Auge behalten müssten. Es sei auch wichtig, dass die Mitarbeitenden der Fangkolonnen fachlich für ihre Aufgabe geschult seien. Bisher gilt die Schulungspflicht bundesweit nur auf die Kolonnenführerinnen und -führer. Das solle geändert werden, sagte Ministerin Staudte.
Beim Thema dauerhafte Videoüberwachung ist die Geflügelbranche gefragt, datenschutzkonforme Lösungen zu erarbeiten.

Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Adobe_Stock_MQ-Illustrations

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