Was die Bio-Branche bewegt (2): Ausläufe, Entwurmung, Förderprogramme

28 Juli 2023
Bio
Auslauf

Zum Auftakt des dritten Ankumer Biolegehennen Forums, dass Mitte Juni 2023 im See- und Sporthotel Ankum stattfand, fasste Annette Alpers, Naturland Beratung, zusammen, mit welchen aktuellen Entwicklungen sich die Bio-Legehennen-Branche im letzten Jahr konfrontiert sah.

Umstellungszeit der Auslauffläche

Die neue Ökoverordnung betrachtet Stall und Auslauf als eine Produktionseinheit, weswegen während des Umstellungsjahres eigentlich weder konventionelle Hennen noch Bio-Hennen auf die Auslauffläche gedurft hätten. Um auf Bio umzustellen, hätte ein Betrieb dementsprechend zeitweilig Bodenhaltung (die keine Auslauffläche vorsieht) betreiben müssen, was wohl nicht im Sinne des Tierwohls sein kann.

Mittlerweile gab es in Niedersachsen (und auch in anderen Bundesländern) einen Runden Tisch, an dem diese Dinge diskutiert werden. Das Ergebnis in Bezug auf die Auslauffläche: Während der Umstellungszeit der Fläche dürfen konventionell gehaltene Legehennen auf diese Fläche, nach Ablauf der Umstellungszeit kann sofort mit der Erzeugung von Öko-Eiern auf dieser Fläche begonnen werden.

Entwurmen- keine Änderungen in Sicht

Die neue Wartezeitregelung für die Entwurmung ist in der neuen EU-Bio-Verordnung enthalten und wird laut Annette Alper derzeit nicht angefasst. Irgendwann werde die Verordnung sicher wieder überarbeitet (die letzte war zehn Jahre in Kraft), aber momentan sind keine Änderungen in Sicht. Naturland habe eine Expertenrunde gegründet, die auf eine Kompromisslösung zwischen Tierschutz und Konsumentenschutz hinarbeite, allerdings bestehe großer Forschungsbedarf, um mit neuen Erkenntnissen an die EU-Kommission herantreten zu können – das werde wahrscheinlich noch Jahre dauern.

Grünauslauf – Junghennen

Die Diskussion, die Deutschland mit der EU-Kommission zum Thema Grünauslauf führt, ist Alpers zufolge noch lange nicht abgeschlossen. Deutschland stehe auf dem Standpunkt, dass ein Tier nicht in den Grünauslauf müsse, solange es noch nicht voll befiedert sei. Die EU-Kommission möchte jedoch keine Sonderregelungen. Von der »AG Geflügel« wurde im Juni 2022 der Vorschlag gemacht, die Junghennen ab dem 49. Tag in den Grünauslauf zu lassen, bei Vorhandensein einer Veranda ab dem 70. Tag.

Aus dem Publikum wurde die Frage nach einer Eingewöhnungszeit gestellt. Annette Alpers erklärt, dass in der neuen Öko-Verordnung kein Spielraum sei und alle Tiere, die älter als 18 Wochen sind, in den Auslauf müssen, wenn ihr physiologischer Zustand und die Witterungsverhältnisse es zulassen; Einschränkungen des physiologischen Zustandes wird die Tiermedizin bestätigen müssen.

Agrarinvestitionsförderprogramm

Beim Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) für Stallneubauten hat sich das Land Niedersachsen an die Vorgaben des Bundes gehalten, die zu einem enormen Flächenverbrauch führen. Teilweise sind die Flächenanforderungen höher als im Ökolandbau. Das Land Schleswig-Holstein habe die neuen Vorgaben zunächst umgesetzt, kehrte dann jedoch zur alten Regelung zurück. Nordrhein-Westfalen sei bei den alten Regeln geblieben. Da das AFP nicht nur die Bio-Legehennenhaltung betreffe, sei der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft e.V. (ZDG) in diesem Punkt federführend. Im Herbst 2023 soll der Umbau der Tierhaltung über ein Bundesprogramm beschlossen werden, was nach Annette Alpers möglicherweise Änderungen am AFP auf Landesebene nach sich ziehen wird.

Magdalena Esterer
Bild: Cordula Möbius

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