Vegane und vegetarische Ersatzprodukte: Bezeichnung an Original anlehnen

16 Juni 2024
Deutschland
seitan schnitzel

Für vegane und vegetarische Ersatzprodukte sollten aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes schnell neue Leitsätze gelten. Wenn Geschmack und Konsistenz dem tierischen Produkt weitgehend ähneln, sollte die Bezeichnung daran angelehnt sein dürfen. Die Verbraucherschützer haben daher die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission aufgefordert, die bereits überarbeiteten Leitsätze zu verabschieden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will neue Leitsätze für vegane und vegetarische Ersatzprodukte. Wenn Geschmack und Konsistenz dem tierischen Produkt weitgehend ähneln, sollte aus Sicht des vzbv die Bezeichnung an das tierische Original angelehnt sein dürfen. Die Verbraucherschützer haben daher am Donnerstag (13.6.) die Mitglieder der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) aufgefordert, den seit Frühjahr 2022 vorliegenden Entwurf der überarbeiteten Leitsätze „endlich zu verabschieden“.

Kurze, verständliche Beschreibungen

Die aktuell geltenden Leitsätze stammen aus dem Jahr 2018. Laut vzbv besteht jetzt eine völlig andere Marktsituation, in der auch viele Verbraucher öfter zu solchen Alternativen greifen würden. Dadurch sei der Handlungsdruck groß. 

Produktbezeichnungen sollten kurz und verständlich beschreiben, was Verbraucher erwarten können.

Doch das sei oft nicht der Fall. Als Beispiel führt der Verbraucherschutzverband Schnitzel-Alternativen an. Statt langer und umständlicher Umschreibungen wie „vegane panierte Stücke auf Seitanbasis, Typ Schnitzel“ sollten Menschen auch bei der Bezeichnung „veganes Seitan-Schnitzel“ umfassend über das Produkt informiert sein, zeigt sich der vzbv überzeugt.

AgE
Bild: Adobe-Stock_chandlervid85

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