In der Landwirtschaft sollen Löhne und Gehälter ab 1. Januar 2024 um 3,9 Prozent und ein Jahr später um weitere 3,8 Prozent angehoben werden. Darauf einigten sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen.
Laut Bundesempfehlung Landwirtschaft einigten sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) auf die höheren Vergütungen in zwei Schritten zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025.
Danach erhalten die Beschäftigten zusätzlich für die Monate März und Dezember 2024 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie, die für Vollzeit beschäftigte Arbeitnehmer jeweils 350 Euro beträgt und bei Teilzeitbeschäftigten anteilig gewährt wird.
Umsetzen auf regionaler Ebene
Da die Tarifhoheit bei den Mitgliedsverbänden des GLFA liegt, müssen die Inhalte der Bundesempfehlung nun zügig in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umgesetzt werden. Der Präsident des Gesamtverbandes, Hans-Benno Wichert, zeigte sich zufrieden mit dem „ausgewogenen Ergebnis“.
Die Bundesempfehlung enthält keine Vorschläge für die Anpassung der Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen. Diese werden auf Länderebene verhandelt. Benno Wichert warb jedoch für eine überproportionale Erhöhung, um den Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv zu halten und Nachwuchs zu sichern.
Prämie für Aushilfs- und Saisonkräfte
Wie aus der Bundesempfehlung weiter hervorgeht, bleibt es in der untersten Lohngruppe in den ersten vier Monaten einer Beschäftigung bei einer Entlohnung in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns. In diese Lohngruppe fallen Arbeiten, die meist saisonal ausgeübt werden und weder eine Berufsausbildung noch eine Anlernzeit erfordern. Diese Aushilfskräfte erhalten künftig eine Prämie in Höhe von 30 Euro je voll gearbeitetem Monat, wenn sie einen auf mindestens zehn Wochen befristeten Arbeitsvertrag nicht vorzeitig beenden.
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