Zum Jahresbeginn 2025 bekommt Rheinland-Pfalz eine Geflügelkasse. Dann unterliegen alle Geflügelhalter in dem Bundesland der gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht. Künftig muss zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der Tiere an die Tierseuchenkasse gemeldet werden. Die Beitragszahlung steht jeweils zum 15. Mai an. Mit dem Geld werden Rücklagen für Entschädigungen und Beihilfen im Seuchenfall gebildet.
Die rheinland-pfälzische Tierseuchenkasse wird erweitert und bekommt eine Geflügelkasse. Diese soll zum 1. Januar 2025 eingerichtet werden. Mit diesem Schritt kommt die Mainzer Landesregierung neuen gesetzlichen Regelungen nach. Für die Geflügelhalter in dem Bundesland bedeutet dies, dass sie ab Jahresbeginn 2025 einer gesetzlichen Melde- und Beitragspflicht unterliegen. Durch das Tiergesundheitsgesetz werden sie automatisch zu Nutzern der Tierseuchenkasse. Dadurch können sie zum Beispiel im Seuchenfall für Entschädigungen und Beihilfen auf die in der Geflügelkasse gebildeten Rücklagen zurückgreifen.
Neue Regelungen für Geflügelhalter
Nach Angaben des Mainzer Umweltministeriums müssen die Tierhalter künftig zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl ihrer Tiere an die Tierseuchenkasse melden. Außerdem müssen sie zum 15. Mai ihren Jahresbeitrag zahlen, für den sie einen Bescheid erhalten. Für Kleinsthaltung mit 1 bis 25 Tieren beläuft sich der Beitrag auf 30 Euro, für Kleinhaltungen zwischen 26 und 50 Tieren auf 50 Euro pro Jahr. Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren zahlen zusätzlich zu den 50 Euro Grundkosten für jedes weitere Huhn - alle Arten inklusive Küken - 6 Cent je Tier und für Puten, Enten, Gänse oder Laufvögel 30 Cent je Tier.
Unterstützung im Seuchenfall
Laut Ministerium gilt die Beitrags- und Meldepflicht für die Haltung von Hühnern aller Art, einschließlich Küken, sowie für Puten, Enten, Gänse und Laufvögel. Mit den vereinnahmten Beiträgen wird die finanzielle Unterstützung im Seuchenfall abgesichert. Bei angeordneten Maßnahmen wie der Tötung von Tieren zahle die Tierseuchenkasse auf Antrag eine Entschädigung nach dem Marktwert. Dem Ministerium zufolge können nach dem Aufbau ausreichender Rücklagen auch Beihilfen für Maßnahmen zur Seuchenprävention oder -bekämpfung bereitgestellt werden.
Veterinäramt nicht vergessen
Die Tierhalter müssten die Haltung von Geflügel auch bei dem für sie zuständigen Veterinäramt anmelden, so das Ministerium. Zu den zu meldenden Vogelarten gehörten Tauben, Wachteln, Perlhühner, Fasane und andere Vögel, die zum Zweck der Ei- oder Fleischproduktion sowie zur Aufstockung von Wildtierbeständen gehalten werden. Staatssekretär Dr. Erwin Manz vom Umweltministerium wies darauf hin, dass veränderte Umweltbedingungen durch den Klimawandel und die Globalisierung die Gefahr für eine schnellere Verbreitung von Tierseuchen wie der Geflügelpest erhöhten. Auch in Rheinland-Pfalz sei der Infektionsdruck hoch.
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