Die rechtlichen Grundlagen für die Beleuchtung von Geflügelställen und die mögliche Umsetzung erörterte Anna Louisa Reimers von der Hochschule Osnabrück im Rahmen einer Veranstaltung des Netzwerks Fokus Tierwohl zum Thema „Das passende Licht zur optimalen Sicht - so sieht Geflügel”.
Rechtliche Grundlagen zur Beleuchtung in der Geflügelhaltung

Wieviel Tageslicht wird benötigt?
In der konventionellen Haltung von Legehennen, Masthühnern, Puten, Peking- und Moschusenten müssen 3 Prozent der Stallgrundfläche mit Lichtöffnungen für Tageslichteinfall versehen sein, erklärte Anna Louisa Reimers. Hierfür würden in der Regel Lichtbänder im Stall und transparente Türen bei Mobilställen eingebaut – beides meist aus Kunststoff. Problematischerweise filtere Kunststoff das UV-A-Licht heraus, wodurch im Stall eine Farbe aus dem Sehspektrum des Geflügels fehle und Falschfarben verursacht würden. Glas filtere die UV-A-Anteile weniger (besonders wenn es sehr dünn ist) sei aber aus Sicherheitsgründen schwieriger zu handhaben; Verbundglas wiederum verfüge über eine Kunststofffolie, die das Licht filtere. Zu beachten ist außerdem, dass Menschen vor und hinter der Lichtöffnung „weißes“ Licht wahrnehmen, Geflügel allerdings nicht, da sich für Vögel prismatische Effekte ergeben.
Gleichmäßig ausleuchten
Auch von Seiten des Gesetzes eine gleichmäßige Ausleuchtung erwünscht, die mit Tageslicht nur schwer zu erreichen ist. Untersuchungen in einem Offenstall ergaben beispielsweise einen täglich variierenden Sonnenstand. Anna Louisa Reimers betonte, dass aus verhaltensbiologischer Sicht nicht eine gleichmäßige Ausleuchtung das Ziel sein sollte, sondern eine Stallstrukturierung durch Licht und unterschiedlich ausgeleuchtete Funktionsbereiche, zum Beispiel Ruhebereiche. Direkte Lichteinfälle seien zu vermeiden. Diese passieren oftmals durch Löcher im Dachüberstand oder tiefstehende Sonne, weshalb Lichtverhältnisse zu unterschiedlichen Tageszeiten beobachtet werden sollten. Lichtspots regen das Erkundungsverhalten an – beleuchten sie Artgenossen, werden diese bepickt. Es empfiehlt sich auch, Jalousien oder Vorhänge zu kaufen, die der Stallausstatter anbietet, um eine einfache Beschattung durchführen zu können.
Beleuchtungsintensität
Auch die Intensität des Lichts wurde gesetzlich definiert. Sie soll in Augenhöhe der Tiere mindestens 20 Lux betragen, gemessen in drei Ebenen. Anna Louisa Reimers kritisiert, dass die Bewertung mit Luxmeter die menschliche Lichtwahrnehmung spiegelt und die Einheit nicht auf andere Organismen übertragbar ist. Eigentlich wären speziesspezifische Einheiten notwendig wie „LIG“ (Lichtindex Geflügel) oder „Gallilux“ (erfasst auch UV-A-Bereich); hiean werde noch geforscht und die Messgeräte seien (noch) teuer. In einer Beispielrechnung zeigte die Forscherin auf, dass die Lichtspektren unterschiedlicher Lampentypen für den Vogel eine hellere Wahrnehmung bei Leuchtstofflampen von etwa 17 % bedeuten, bei LED (RGB) von etwa 24 % und bei LED (UV, RGB) von etwa 31 %. Eine Angabe der Bestrahlungsstärke, also der Leistung elektromagnetischer Strahlung, die auf eine bestimme Fläche fällt, wäre sinnvoller, da diese unabhängig von der menschlichen Lichtwahrnehmung wäre.
Defekte Lampen unbedingt austauschen
Künstliche Beleuchtung muss entsprechend den tierartspezifischen Anforderungen flackerfrei sein. Die Wahrnehmung von Flackern unterscheidet sich zwischen den Tierarten, Hühner benötigen mit bis zu 120 Hertz eine deutlich höhere Frequenz als der Mensch (50 Hertz). Die Flackerfreiheit ist eine ausschließlich deutsche Anforderung, was bei importierten Leuchtmitteln beachtet werden sollte. Mitunter ist in den Datenblättern eine Aussage über die Frequenz zu finden; es sind Leuchtmittel mit über 160 Hertz erhältlich. Um Flackerfreiheit sicherzustellen, sollten Lampen während der Dimmphase beobachtet und defekte Lampen unbedingt ausgetauscht werden.
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