Seit Sommer dieses Jahres liegt ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Neuordnung des Gentechnikgesetzes (NGT) vor. Danach sollen die Auflagen für einfache editierte Pflanzen künftig deutlich gelockert und auf aufwändige Zulassungsverfahren verzichtet werden.
Ziel der Kommission ist es, damit auch auf die veränderten Klimabedingungen zu reagieren, um die Zucht resistenter Pflanzen zu ermöglichen, die den klimabedingten Anforderungen eher gerecht werden. Damit verbunden ist - entgegen den bisherigen Vorgaben für gentechnisch veränderte Pflanzen - die Kennzeichnungspflicht für Lebens- und Futtermittel aus NGT-Pflanzen. Lediglich das Saatgut oder vermehrungsfähiges Material soll als solches deklariert werden. Die Landwirte können dann entscheiden, ob sie diese Art der Pflanzen anbauen wollen oder nicht.
Im Biolandbau sollen NGT-Pflanzen nach Vorgaben der Öko-Verbände weiterhin nicht erlaubt sein. Die Nichtkennzeichnungspflicht würde für den Ökolandbau zu einer Verwässerung der Kennzeichnungsvorgaben führen. Im Europaparlament gibt es jedoch Vorbehalte und man wirbt dafür, dass es grundsätzlich keine Kennzeichnung von NGT-Pflanzen gibt.
Wie geht es weiter?
Bis die neue Verordnung über mit neuen genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die daraus gewonnenen Lebens- und Futtermittel in Kraft tritt, wird im Agrarrat der EU noch verhandelt. Vor allem Bioverbände und die weitverzweigten Anti-Gentechnik-Netzwerke mobilisieren gegen die „Deregulierungspläne der EU-Kommission“. NGT-Pflanzen sollen weiterhin als gentechnisch veränderte GVO angesehen werden, da man nicht vorhersehbare Risiken der neuen Gentechnik sieht. Wissenschaftliche Belege gibt es dafür allerdings nicht. Für Marktteilnehmer und Verbraucher bleibt aus unserer Sicht jedoch eine klare Kennzeichnung von besonderer Bedeutung.
Im Bereich der Geflügelwirtschaft wird schon seit Jahren in weiten Teilen auf Gentechnik verzichtet. Das betrifft insbesondere die Eiererzeugung. Dennoch gelten auch hier eine konkrete Risikoeinschätzung, Transparenz und eine klare Kennzeichnung und damit die Wahlfreiheit über die gesamte Lebensmittelkette sichergestellt wird. Dafür hat sich auch Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ausgesprochen. Ohne Gentechnik muss auch zukünftig möglich sein, und zwar sowohl im konventionellen und insbesondere im ökologischen Bereich.
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