Das Netzwerk Fokus Tierwohl veranstaltete am vergangenen Montag (19.2.) ein Webseminar zum Thema Tierwohl und Geflügelpest, bei dem Prof. Timm Harder vom Friedrich-Löffler-Institut Einblicke in die Grundlagen der Virusdiagnostik und der damit zusammenhängenden Verbreitungsmöglichkeiten gab.
Wie äußert sich HPAI?
Das meistgeschilderte Symptom und auch der typische Beginn der Vogelgrippe sind Harder zufolge plötzliche Todesfälle besonders bei Hühnern: Abends waren die Hühner noch gesund und morgens fände man einen großen Teil der Herde matt auf dem Boden liegend oder schon verstorben vor. Dieser perakute (extrem schnelle) Tod resultiert daraus, dass die Infektion systemisch im gesamten Vogelkörper wütet, alle Organe befällt und Organ-Dysfunktionen verursacht. Da die Mortalität bis zu 100 % beträgt, ist nachvollziehbar, weshalb es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Erkrankung handelt.
Weitere Symptome der Vogelgrippe sind hochgradige Apathie, ein drastischer Abfall der Legeleistung, ein ausgeprägtes Kopfödem, Zyanosen an Kamm und Kehllappen, wässrig-schleimiger Durchfall, respiratorische (die Atmung betreffende) sowie das zentrale Nervensystem betreffende Symptome.
Wie wird die Vogelgrippe übertragen?
Die Ausscheidungen des Respirationstraktes (Atemwege), der Konjunktiva (Bindehaut) und die Fäzes (Kot) infizierter Tiere enthalten Viren, die die Krankheit direkt oder indirekt übertragen. Die indirekte Übertragung ermöglicht eine Verbreitung über weite Distanzen – nicht zuletzt durch die Globalisierung. Eine vertikale Übertragung (durch infizierte Eier) ist laut Harder nicht bekannt – die Infektion führt zum Absterben des Embryos im Ei, so dass keine Küken schlüpfen. Die Inkubationszeit eines Einzeltieres beträgt wenige Stunden bis drei Tage, Bestände benötigen bis zu 14 Tage.
Maßnahmen zur Biosicherheit
Nutzgeflügel lässt sich schützen, indem es so gehalten wird, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Geflügel sollte aufgestallt werden, wenn sich in der Umgebung der Vogelzug bemerkbar macht und wenn in der Nähe tote oder kranke Wildvögel gefunden wurden.
Bevor der Stall oder das Gehege betreten wird, sollte das Schuhwerk gesäubert oder desinfiziert, das Schuhwerk gewechselt (Stallschuhe nur für den Stall), Schutzkleidung angezogen und die Hände gewaschen werden. Bei Verlassen des Stalls oder Geheges sollte ein erneuter Kleiderwechsel erfolgen (Schutzkleidung bleibt im Stall), das Schuhwerk angezogen werden, mit dem zum Stall gegangen wurde und die Hände erneut gewaschen werden, um das Eintrags- und Verschleppungsrisiko zu reduzieren.
Aktuelle Situation in Deutschland und Risikobewertung
Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 24. Mai 2023 gab es 605 Ausbrüche bei Kleinbeständen. In den letzten sechs Monaten fand die Mehrzahl der Ausbrüche allerdings in kommerziellen Haltungen im norddeutschen Raum statt.
Weitere Informationen bietet die Geflügelpestseite des Friedrich-Löffler-Instituts. Dort findet sich auch ein Link zur aktuellen (Februar 24) Risikoeinschätzung des FLI.
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