Geflügelpest-Impfung: Nur mit strategischer Überwachung

20 April 2024
Impfung
EFSA Geflügelpest Bericht

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat im Oktober 2023 die Geflügelpest-Impfung empfohlen – als Ergänzung zu anderen Biosicherheitsmaßnahmen, nicht als Ersatz. In einem neuen Gutachten geht es konkreter um das begleitende „strategisches Überwachungsprogramm“.

Die Überwachung nach einer Geflügelpest-Impfung ist für die rasche Erkennung von neuen Ausbrüchen bzw. für den Nachweis der Seuchenfreiheit von entscheidender Bedeutung. Nur so sei eine sichere Verbringung von Geflügel- und Geflügelprodukten möglich. Dies ist das wichtigste Ergebnis des neuen wissenschaftlichen Gutachtens der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Die Sachverständigen der EFSA befassten sich speziell mit Überwachungsstrategien im Zusammenhang mit Not- und Präventivimpfungen. Dabei wurden für Legehennen, Puten oder Enten die Zahl der zu testenden Tiere, die Diagnosemethode und der Probenahmezeitraum festgelegt.

Einmal monatlich 15 verendete Tiere untersuchen

Bei Präventivimpfungen wird zum Nachweis der Seuchenfreiheit eine monatliche virologische Untersuchung von bis zu 15 toten Vögeln empfohlen. Außerdem sollten sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Geflügelbestände einer passiven Überwachung (virologische Analysen von erkranktem oder verendeten Tieren) unterzogen werden.

Sachverständige des EU-Referenzlabors und der EFSA arbeiteten eng zusammen, um die am besten geeigneten Diagnose-Tests für die Überwachung zu empfehlen. Berücksichtigt würden dabei unter anderem die Art des Impfstoffs und die Impfstrategie (d. h. Not- oder Präventivimpfung).  

Sensibilisierung für Biosicherheit obenan

Frank Verdonck, Leiter des Referats Biologische Gefahren, Tiergesundheit und Tierschutz der EFSA, betonte, dass ein hohes Niveau an Biosicherheit zum Schutz vor einem Geflügelpest-Eintrag weiter unerlässlich sei - trotz Impfung. In Geflügelbetrieben Tätige sollten hierfür sensibilisiert sein.
In der jüngsten Übersicht der EFSA werden zwischen Dezember 2023 und März 2024 3,5 Millionen verendete oder gekeulte Tiere in Geflügelbetrieben genannt, die von der hochpathogenen Variante der Geflügelpest betroffen waren. Nach EU-Angaben wurden 2016-17 mehr als neun Millionen Tiere gekeult, 2020-21 waren es 12,5 Millionen Tiere.

Die Empfehlungen der EFSA werden Grundlage sein für die Entwicklung wirksamer Überwachungsstrategien auch in den einzelnen EU-Staaten.

PM / Christa Diekmann-Lenartz
Bild: AdobeStock_kanpisut

Reagieren

Geflügelnews lädt Sie ein, auf Artikel zu reagieren und schätzt Reaktionen mit Inhalt. Die Redaktion behält sich das Recht vor, beleidigende oder kommerziell motivierte Reaktionen ohne Angabe von Gründen zu entfernen.