Ende vergangenen Jahres sind endlich die neuen EU-Vermarktungsnormen für Eier in Kraft getreten. Doch bei wesentlichen Änderungen bleiben noch Unklarheiten. Dies war Thema beim „Tischgespräch für Legehennenhalter“ beim Geflügelwirtschaftsverband Nordrhein-Westfalen.
Nach langer Diskussionszeit sind die neuen EU-Vermarktungsnormen für Eier am 28. November 2023 in Kraft getreten. Ein Punkt, warum auf die Änderung gewartet worden war, ist sicher das Ende des sogenannten Doppelnutzungsverbots. Bis zum 28. November vergangenen Jahres durfte die Auslauffläche einer konventionellen Legehennen-Freilandhaltung nur diesem Zweck dienen. Eine anderweitige Nutzung war nicht erlaubt. Als - zu genehmigende - Ausnahme galt nur die zusätzliche Nutzung als Obstgarten, Wald oder Weide mit speziellen Vorgaben.
Doppelnutzung nun grundsätzlich erlaubt
Mit Inkrafttreten der Neufassung der Vermarktungsnormen ist die Nutzung der Auslauffläche im Freien für andere Zwecke nun grundsätzlich erlaubt. Sie kann von den zuständigen Behörden genehmigt werden, wenn sie nicht im Wiederspruch zum Tierschutz steht und die Bewegungsfreiheit der Hennen nicht eingeschränkt wird.
In Nordrhein-Westfalen ist die zuständige Genehmigungsbehörde das „Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen“ (LANUV). Auf Einladung des Geflügelwirtschaftsverbandes Nordrhein-Westfalen (GWV NRW) stellte Christian Riemer vom LANUV die neuen EU-Vermarktungsnormen vor - und die noch offenen Fragen dazu.
Als eine interessante Möglichkeit stufte auch Christian Riemer die zusätzliche Nutzung des Hennenauslaufs mit einer Photovoltaik-Anlage ein. Zwar gebe es in Nordrhein-Westfalen bisher noch keine Anträge hierzu, anders sieht es jedoch zum Beispiel in Niedersachsen aus. Beim dort zuständigen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) seien bereits mehrere Anträge eingegangen.
DIN-Normen für Photovoltaik sind in Arbeit
Wie Heinrich Bußmann, Geschäftsführer des GWV NRW dazu informierte, werden derzeit DIN-Normen für die sogenannten Agri-Photovoltaik-Anlagen erarbeitet. Sie beschäftigen sich zum Beispiel damit, wieviel Prozent der Auslauffläche beschattet werden darf, welcher Außenschutz nötig ist, wie auf der Fläche stehende Bäume zu behandeln sind oder wie der Tierschutz berücksichtigt werden kann. Die Veröffentlichung der DIN-Normen soll in diesem Frühsommer erfolgen.
Für aufgeständerte Photovoltaik-Anlagen mit über 2,10 m Höhe soll es eine erhöhte Einspeisevergütung geben.
Christian Riemer empfahl interessierten Legehennenhaltern, eine solche Anlage sehr sorgfältig zu planen und sich beraten zu lassen, zumal auch noch andere rechtliche Vorgaben einzuhalten seien und auch eine Baugenehmigung nötig ist: „Es geht dabei um sehr viel Geld. Gehen Sie kein Risiko ein“, riet er.
KUP-Bewuchs darf nun vermarktet werden
Nach dem Ende des Doppelnutzungsverbots darf jetzt der Bewuchs der Auslaufflächen, wenn er zu Pflegezwecken gemäht wurde, als Heu vermarktet werden. Wenn die Hölzer von Kurzumtriebsplantagen auf Hennenausläufen, wie zum Beispiel Pappeln, zurückgeschnitten werden, dürfen die daraus gewonnenen Holzhackschnitzel ebenfalls vermarktet werden. Wer als Legehennenhalter seinen Betrieb oder sein Wohnhaus mit einer Holzhackschnitzelheizung heizt, darf die „Ernte“ aus dem Geflügelauslauf jetzt also auch dafür nutzen.
Christian Riemer empfahl Legehennenhaltern noch bei einem anderen Punkt aus den neuen EU-Vermarktungsnormen, erst einmal abzuwarten: Dort ist formuliert, dass ab dem 8. November dieses Jahres „die Kennzeichnung von Eiern in der Produktionsstätte erfolgen muss“. Das hat insbesondere bei Mobilstallhaltern für Unruhe gesorgt, da dort ein Printen schwer umsetzbar ist. Laut Christian Riemer können Mitgliedsstaaten hier Ausnahmeregelungen erlassen. Von Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums sei dies voraussichtlich geplant. Hiermit sei wohl ebenfalls bis zum Sommer zu rechnen.
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