Bürgerrat Ernährung: Zwei Cent pro Ei für mehr Tierwohl

17 Januar 2024
Deutschland
Bürgerrat Tierwohlabgabe

Der Deutsche Bundestag hatte im vergangenen Herbst einen „Bürgerrat Ernährung“ berufen. Dieser hat jetzt seine Empfehlungen für eine künftige Ernährungspolitik abgegeben. Unter anderem spricht er sich für eine Verbrauchsabgabe für mehr Tierwohl aus.

Der erste Bürgerrat des Deutschen Bundestages zum Thema „Ernährung im Wandel“ hatte Ende September 2023 seine Arbeit aufgenommen. Für eine Teilnahme am Bürgerrat konnte man sich bewerben, es wurde dann ausgelost. Die 160 Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellten jetzt neun Empfehlungen für die künftige Ernährungspolitik in Deutschland vor.

Unter anderem schlug der Bürgerrat eine Verbrauchsabgabe auf tierische Produkte vor, um den Umbau der Nutztierhaltung hin zu mehr Tierwohl zu finanzieren. Das so eingenommene Geld soll zum einen für eine Förderung von Um- und Neubauten von Ställen eingesetzt werden, zum anderen sollen landwirtschaftliche Betriebe ab Haltungsstufe 2 auch eine laufende Unterstützung bekommen.

Orientierung an Borchert-Kommission

Die Höhe der Abgabe soll sich an den Empfehlungen der Borchert Kommission orientieren, das entspricht in etwa 0,40 Euro pro kg Fleisch und fleischverarbeiteten Produkten, 0,02 Euro pro Ei und Liter Milch bzw. Frischmilchprodukten sowie 0,15 Euro pro kg Käse, Butter und Milchpulver. Diese Maßnahme soll die langfristige Planungs- und Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe gewährleisten.

Zu den anderen Empfehlungen gehört unter anderem, dass die Mehrwertsteuer für Nahrungsmittel künftig differenziert wird, Bio-Lebensmittel, Hülsenfrüchte und Vollkorngetreide sollen mit 0 % besteuert werden. Als Alternative zur Tierwohlabgabe schlägt der Bürgerrat vor, Fleisch aus den Haltungsstufen 3 und 4 mit 7 % Mehrwertsteuer zu belegen, Fleisch aus den Haltungsstufen 1 und 2 mit 19 %.
Weitere Empfehlungen des Rates sind, die Lebensbedingungen und Herkunft von Nutztieren transparent darzustellen, ein kostenfreies Mittagessen für alle Kinder oder die Verpflichtung für den Lebensmittelhandel, noch genießbare Lebensmittel an Tafeln etc. abzugeben.

Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Adobe_Stock_Sergey_Ruzhov

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