Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat Eckpunkte für sein Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung vorgelegt. Danach sollen Investitionen in tier- und umweltgerechte Um- und Neubauten von Ställen mit bis zu 50 Prozent der Gesamtbaukosten gefördert werden. Laufende Mehrkosten infolge der Einhaltung höherer Tierwohlstandards sollen zu 65 Prozent abgegolten werden. Die Mehrkosten sollen auf der Grundlage eines typischen Betriebes ermittelt werden. Für die Förderung strebt das Ministerium Verträge mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren an.
65 Prozent Förderung für laufende Mehrkosten
Förderfähig sollen Ställe sein, die Platz bieten sowie einen Zugang zu Außenklima, Auslauf oder Freiland. Die Förderung soll zunächst in der Schweinehaltung angeboten werden, und zwar für Mastschweine, Sauen und Absetzferkel. Für die Betriebe soll eine Obergrenze von 2 Großvieheinheiten pro Hektar gelten. Dabei sollen Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen angerechnet werden. Verwaltet werden soll das Bundesprogramm von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Jetzt müssen die einzelnen Bundesländer und Verbände Stellung zu dem Papier des Bundeslandwirtschaftsministeriums nehmen. Parallel dazu will das Agrarressort die Förderrichtlinien vorbereiten. Im Ministerium geht man davon aus, dass Förderanträge ab Herbst 2023 gestellt werden können.
150 Millionen Euro für das Jahr 2023
Für das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung stehen im kommenden Jahr 150 Mio Euro im Agrarhaushalt zur Verfügung. Bis 2026 beläuft sich die Gesamtsumme auf 1 Mrd Euro. Noch unklar ist die langfristige Finanzierung. Dazu wollen die Koalitionsfraktionen bis zum Frühjahr einen Vorschlag vorlegen.
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