180 Millionen Euro für landwirtschaftliche Betriebe

18 Juli 2022
Politik
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bei einer Rede

Bundeslandwirtschaftsminister hat dem Bundeskabinett die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Um die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine abzumildern, sollen insgesamt 180 Millionen Euro an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt werden.

„Die Folgen des verbrecherischen Kriegs in der Ukraine belasten die Landwirtschaft stark – vor allem die Energiepreise machen vielen Betrieben zu schaffen“, so Bundesminister Cem Özdemir. Hier helfe man den Landwirtinnen und Landwirten in den Sektoren, in denen die Auswirkungen besonders groß sind, mit einer Anpassungshilfe in Höhe von 180 Millionen Euro.

Die Anpassungsbeihilfe ist im Einklang mit den EU-Vorgaben an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft: Voraussetzung ist, dass die Betriebe im Jahr 2021 eine sogenannte Greening-Prämie für bestimmte nachhaltige Landbewirtschaftungsmethoden erhalten haben – ein Element aus der EU-Agrarförderung, das zu einer klima- und umweltförderlichen Bewirtschaftung verpflichtet. Anspruchsberechtigt sind 

  • Betriebe des Freilandgemüsebaus und des Obstbaus, 
  • des Weinbaus und Hopfens sowie 
  • Hühner-, Puten-, Enten- und Gänsemastbetriebe und 
  • Betriebe mit Sauenhaltung, Ferkelaufzucht und Schweinemast. 

Die individuelle Beihilfe richtet sich nach den Flächen- und Tierzahlen, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Die SVLFG wird die Anpassungsbeihilfe deshalb auch an die Landwirtinnen und Landwirte auszahlen. Ein Antrag für die Anpassungshilfe soll nicht erforderlich sein.  Damit möglichst viele Betriebe profitieren können, ist die Anpassungsbeihilfe auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Eine Auszahlung soll bis spätestens 30. September 2022 erfolgen. 

Zweites Hilfspaket in Arbeit 

Zusätzlich ist ein Kleinbeihilfeprogramm für die Betriebsformen in Vorbereitung, für welche das Nachhaltigkeitskriterium der Anpassungsbeihilfe nicht in Betracht kommt. Dies betrifft 

  • Obst- und Gemüsebau mit geschützter Produktion, 
  • Tierhaltungsbetriebe, die keine Flächen haben,
  • so genannte Kleinerzeuger und Betriebe bis ausschließlich 10 Hektar Ackerfläche und 
  • neu gegründete Betriebe, die für das Jahr 2021 keinen Antrag auf Direktzahlungen stellen konnten. 

Voraussetzung ist auch hier, dass die Betriebe zu einem Sektor gehören, der von den Marktstörungen infolge des Ukraine-Kriegs besonders betroffen ist.  Die Kleinbeihilfe soll von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung auf Antrag ausgezahlt werden. Der Antragszeitraum wird voraussichtlich im Oktober beginnen. Die Mittel sollen bis zum 31. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Auch die Kleinbeihilfe soll auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt sein. 

BMEL, Geflügelnews
Bild: BMEL / Photothek

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