Ein Obstgarten verleiht dem Freiland-Auslauf Struktur und ein Wald schützt vor Raubvögeln. Die EU-Vermarktungsnorm erlaubt an manchen Stellen eine Doppelnutzung. Doch sie hat auch Tücken. Henner Schönecke, Geschäftsführer der Geflügelhof Schönecke GmbH, erläuterte auf dem Ankumer Bio Legehennen Forum 2022, wo diese liegen.
Wo die Tücken der Doppelnutzung des Freiland-Auslaufs liegen.
Die EU-Vermarktungsnorm definiert, dass der Freiland-Auslauf von Legehennen zusätzlich nur als Obstgarten, Wald oder Weide genutzt werden darf. Gleichzeitig lässt es die Norm nicht zu, Substrat von der Fläche zu entnehmen. Dieses Paradoxon verhindert grundsätzlich eine Doppelnutzung - eine Änderung wäre aus Sicht der Freiland-Eier-Erzeugern mehr als begrüßenswert, sagt Henner Schönecke.
Freiland-Auslauf als Obstgarten
Wird der Freiland-Auslauf als Obstgarten genutzt, wird dem Auslauf dadurch Struktur verliehen und die Hennen nutzen den Auslauf gleichmäßiger. Das ist nach Aussagen von Henner Schönecke nur ein Teil der Symbiose zwischen Hennen und Obstbäumen: Denn die Tiere suchen unter Obstbäumen nicht nur Schutz, sie entfernen auch Schädlinge und helfen so den Bäumen; gleichzeitig sind sie beschäftigt. Wichtig ist eine Matte als Wurzelschutz, sagt der Landwirt, damit das Scharren und Picken keine Schäden an den Obstbäumen verursacht. Trotz der unzweifelhaft positiven Aspekte für das Tierwohl (Beschäftigung, Schutz) ist die Nutzung eines Obstgartens als Freiland-Auslauf eigentlich nur für Mobil-Stall-Betreiber sinnvoll, da das Obst (Substrat von der Fläche) nicht entnommen werden darf.
Obacht bei der Nutzung als Wald
Bei der Nutzung als Wald, zum Beispiel in Form von Kurzumtriebsplantagen, heißt es aufpassen (wie das Auditorium zu berichten wusste): Wird die Kurzumtriebsplantage nicht zweireihig gepflanzt, neigen manche Behörden dazu, die Pflanzen als Landschaftselemente zu betrachten, die gehegt und gepflegt werden müssen; gleichzeitig werden tierhaltende Betriebe plötzlich zu Forstbetrieben. Und das Erntegut (in diesem Fall Hackschnitzel) darf in keinem Fall entnommen werden.
Ziegen sind großartige Weidepartner
Bei der Nutzung als Weide besteht die Möglichkeit, Hennen gemeinsam mit anderen Tieren ohne Fluchtinstinkt zu halten. Hier ist allerdings der zusätzliche Tierbesatz begrenzt, maximal 1,4 Großvieheinheiten pro Hektar sind erlaubt (1 Großvieheinheit = 500 kg). Hier bieten sich beispielsweise Schafe, Ziegen oder eine Mutterkuh-Herde an. Schönecke hat mit Ziegen keine guten Erfahrungen gemacht, da sie den Hennen keinen Schutz bieten und darüber hinaus das Gras wegfressen. Auch bei dieser Nutzung besteht allerdings das Problem, kein „Substrat“ entnehmen zu dürfen, wodurch sich kein ökonomischer Vorteil ergibt.
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