Die Behandlung von Eiern mit ultravioletten Strahlen soll zukünftig erlaubt sein. Nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz war das Verfahren bislang verboten, wurde jedoch seit 2017 per Ausnahmegenehmigung gestattet. Nun hat das Bundeslandwirtschaftsministerium der deutschen Länderkammer einen neuen Vorschlag unterbreitet.
UV-Bestrahlung von Eiern soll zugelassen werden

Die Behandlung von Eiern mit ultravioletten Strahlen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes soll zukünftig generell erlaubt sein. Das geht aus der Verordnung zur Änderung der Lebensmittelbestrahlungsverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt hat. „Die direkte Einwirkung von ultravioletten Strahlen (UV-C Strahlen) ist geeignet, um den mikrobiologischen Status der Eierschalenoberfläche zu verbessern und dient damit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz“, begründet das Ministerium seinen Vorschlag.
Nach dem Lebens- und Futtermittelgesetz war das Verfahren bislang verboten, wurde jedoch seit 2017 per Ausnahmegenehmigung gestattet.
Saubere Eier sind Voraussetzung
Zur Untermauerung seines Vorschlags verweist das Ministerium auf eine Stellungnahme des Bundesamtes für Risikobewertung (BfR). Dieses hält die Bestrahlung von Eiern für mikrobiologisch wirksam und befürwortet sie bei guter lebensmittelhygienischer Praxis. Vor allem müssten die Eier zum Zeitpunkt der Bestrahlung sauber sein, so das BfR. Organisches Material auf der Eischale vermindere die Wirksamkeit der UV-Strahlen. Unabhängig von der Bestrahlung muss nach Auffassung des Instituts sichergestellt sein, dass weiterhin sämtliche hygienischen Anforderungen an Erzeugung, Behandlung, Lagerung und Inverkehrbringen von Eiern erfüllt werden.
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