Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen Fang- und Verladefirmen

13 Oktober 2023
Deutschland
Zoll

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen zwölf Firmen aus der Geflügelbranche. Deren Schwerpunkt ist das Fangen und Verladen von Hähnchen. Ihnen wird u.a. vorgeworfen, Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut sowie zulässige Arbeitszeiten überschritten zu haben.

Das Hauptzollamt Osnabrück durchsuchte mit 430 Beamten Objekte, wie Geschäftsräume und Wohnungen, in den Regionen Emsland, Grafschaft Bentheim, Osnabrück, Münsterland und Ostwestfalen. Laut Pressemitteilung des Hauptzollamtes Osnabrück wurde bei den Durchsuchungen umfangreiches Beweismaterial sichergestellt, darunter auch Computer und Mobiltelefone. Sie werden durch Spezialkräfte des Zolls für IT-Forensik ausgewertet.

Arbeitskräfte waren nicht angemeldet

Die Maßnahmen richteten sich gegen Beschuldigte von insgesamt zwölf Firmen. Der Schwerpunkt der Firmen liegt im Fangen und der Verladung von Hähnchen. Ihnen wird vorgeworfen, Arbeitsentgelte vorenthalten und veruntreut sowie ohne die erforderlichen Erlaubnisse Personal ent- oder verliehen zu haben. Es besteht der Verdacht, dass die Unternehmer ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderlichen Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen beschäftigt haben und sie nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet wurden.

Zudem haben sich die beschuldigten Firmen bei Personalengpässen das Personal gegenseitig zur Verfügung gestellt. Die hierfür erforderlichen Genehmigungen sind nicht vorhanden. Man versuchte dieses durch den Schein eines Werkvertrages mit einer ausländischen Firma zu vertuschen.

Arbeitszeiten von 15 bis 18 Stunden

Das Personal stammt überwiegend aus dem russisch- und rumänisch-sprachigem Raum. Die Unterbringung der Arbeitnehmer erfolgt in der Regel in vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Sammelunterkünften, die oft in einem unzumutbaren Zustand zu hohen Preisen vermietet werden. Des Weiteren wird laut Hauptzollamt regelmäßig gegen gültige Arbeitszeitregelungen verstoßen, da Arbeitszeiten von 15 - 18 Stunden pro Tag immer wieder vorkamen. Die Fahrzeiten von bis zu drei Stunden (ein Weg) wurden nicht vergütet.

Infolge der strafprozessualen Maßnahmen wurden durch spezielle Vermögensabschöpfer des Zolls Vermögenswerte von insgesamt ca. 380.000 Euro zur Schadenswiedergutmachung der geschädigten Sozialkassen gesichert.

Die Ermittlungen werden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Osnabrück von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück weitergeführt.

PM / Christa Diekmann-Lenartz
Bild: Adobe_Stock_Medienzunft Berlin

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