Das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) ist ein bewährtes Förderinstrument in der Landwirtschaft. In Niedersachsen sorgte eine geänderte AFP-Richtlinie für großen Unmut: Die GV-Berechnungsgrößen für Geflügel waren sehr stark angehoben worden. Das soll 2024 wieder revidiert werden.
Als im Juli dieses Jahres in Niedersachsen die aktuellen Richtlinien zur Nutzung des Agrarinvestitionsförderungsprogrammes (AFP) veröffentlicht wurden, sorgte das in der Geflügelbranche für großen Unmut: Der Schlüssel zur Berechnung der Großvieheinheiten (GV) war sowohl für Masthähnchen als auch für Legehennen deutlich heraufgesetzt worden.
Ein Masthähnchen entsprach auf einmal nicht mehr wie in den Vorjahren 0,004 GV (1 GV=250 Masthähnchen), sondern sollte nun mit 0,03 GV (1 GV=33 Masthähnchen) zu Buche schlagen. Bei Legehennen war die Berechnungsgrundlage von zuvor 0,004 GV (1 GV=250 Legehennen) auf 0,014 GV (1 GV=71 Legehennen) geändert worden.
Förderung nur bei weniger als 2 GV/Hektar
Das Problem dabei: In Niedersachsen können nur Betriebe eine AFP-Förderung beantragen, deren Tierbesatz unter 2 GV/Hektar liegt. Was der geänderte Geflügel-GV-Schlüssel in der Praxis bedeutet, erklärt Eiko Harms vom Landesverband Niedersächsische Geflügelwirtschaft (NGW): „Ein Hähnchenmäster mit einem 30.000er Stall will für den Anbau eines Wintergartens AFP-Mittel beantragen. Bisher konnte er das, wenn er über 60 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verfügte. In diesem Jahr bräuchte er aber auf einmal 450 Hektar. Damit kann de fakto kein Hähnchenmastbetrieb in Niedersachsen AFP-Mittel beantragen.“
Nicht ganz so krass, aber ähnlich sieht es bei Legehennen aus. Auch dazu ein Praxisbeispiel: Ein Betrieb will für den Neubau eines Biolegehennen-Stalles mit 15.000 Plätzen AFP-Förderung beantragen. Bis zum letzten Jahr brauchte er dafür 30 Hektar landwirtschaftliche Fläche. Nach dem neuen GV-Schlüssel wären aber 105 Hektar nötig, um unter dem Tierbesatz von 2 GV/Hektar zu bleiben. Auch hier gilt, dass die allerwenigsten Betriebe in Niedersachsen über eine entsprechende Flächenausstattung verfügen.
AFP-Förderung soll Tierwohl voranbringen
Dass Berater und Betriebe da mutmaßen, dass gar keine Weiterentwicklung der Tierhaltung in Richtung Tierwohl gewollt sei, ist wohl mehr als verständlich. Dabei sind die AFP-Mittel gerade auch für diesen Zweck gedacht, nämlich die Umsetzung von mehr Tierwohl in der Praxis.
Nach verschiedentlichen Gesprächen und Hinweisen aus der Branche, bzw. aus der Beratung gibt es nun ab 2024 wieder deutlich reduzierte Berechnungsschlüssel für Masthähnchen und Legehennen. Ein Masthähnchen entspricht dann 0,002 GV und eine Legehenne 0,003 GV.
Zumindest von dieser Seite wird den niedersächsischen Geflügelhaltern im kommenden Jahr wieder der Zugang zu AFP-Mitteln möglich sein. An der Bindung der Tierhaltung an die vorhandene landwirtschaftliche Fläche als Zugangsvoraussetzung für die AFP-Förderung wird sich in Niedersachsen jedoch wohl nichts ändern.
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