Die Produzenten von Lebensmitteln beziehungsweise Agrarrohstoffen und auch die Düngemittelhersteller in der Europäischen Union können vorerst etwas aufatmen. Sie sollen von den Gaseinsparverpflichtungen im EU-Gas-Notfallplan ausgenommen werden.
Lebensmittelhersteller müssen keine Energie einsparen

Nach dem EU-Gas-Notfallplan müssen die Mitgliedstaaten „alle erforderlichen Anstrengungen“ unternehmen, um ihren Gasverbrauch zwischen dem 1. August 2022 und dem 31. März 2023 im Vergleich zum selben Zeitraum der fünf Vorjahre um mindestens 15 % zu verringern.
15 Prozent weniger Gas verbrauchen
Dabei werden von der Kommission verschiedene Maßnahmen skizziert, mittels derer die Mitgliedstaaten den öffentlichen Sektor und Unternehmen, aber auch Haushalte zur Verringerung ihrer Gasnachfrage beziehungsweise ihres Gasverbrauchs anhalten können. So sollen beispielsweise öffentliche Gebäude nur noch bis maximal 19 Grad beheizt werden. Laut dem Beschluss der EU-Energieminister sollen die Verpflichtungen aber nicht für den Lebens- und Düngemittelsektor gelten.
Nach dem Willen der EU-Kommission sollte das neue Rechtsinstrument es ihr erlauben, einen Unionsalarm auszurufen, und zwar entweder auf eigene Initiative oder auf Antrag von mindestens drei Mitgliedsländern. Ein solcher Alarm soll dann erfolgen, wenn „ein erhebliches Risiko einer gravierenden Gasknappheit“ bestehen sollte oder die Gasnachfrage außergewöhnlich hoch wäre. Die Energieminister billigten diesen Passus, verschärften aber die Voraussetzung dafür: So soll eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedstaaten, die zusammen wenigstens 15 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, für das Ausrufen eines Unionsalarmes erforderlich sein.
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