Diskussion um EU-Öko-Verordnung

21 März 2022
Masthuhn
Weißes Geflügel

Zwischen dem Fachausschuss Geflügel im Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und der AG Geflügel der Bundesländer gibt es (weiterhin) intensive Debatten zur Auslegung der EU-Öko-Verordnung. Zwei Themen sind bestimmend und bedürfen dringend einer Klärung:

Zum einen geht es darum, ab wann Junggeflügel Auslauf gewährt werden soll. Während die Behörden darauf drängen, dass Junghennen bereits ab dem 42. Tag Zugang zu einer Veranda oder einem zusätzlich überdachten Außenbereich bekommen sollen, hält der BÖLW dies für praktisch oft nicht umsetzbar, da viele Aufzuchtställe weder Veranda noch einen zusätzlich überdachten Außenbereich haben (es betrifft über 250.000 Junghennenaufzuchtplätze in Deutschland). Diese Tiere müssten dann ab dem 43. Lebenstag in den Grünauslauf, was der BÖLW als nicht entwicklungsgerecht bzw. als tierwohlgefährdend einschätzt. 

Das andere Thema, das nach Ansicht des BÖLW dringend geklärt werden muss, ist die Definition von Produktionseinheit. Die AG Geflügel der Länder fordert, dass Produktionseinheiten für Mastgeflügel weder unter einem Dach noch an einem Standort sein dürfen. Diese Auslegung ist nach Einschätzung des BÖLW nicht von der Öko-Verordnung gedeckt. Für die Praxis hätte die Auslegung der Behörden massive Folgen: So könnte beispielsweise in einem Stallgebäude mit einem Masthähnchenstall nicht gleichzeitig ein Stall für die Junggeflügel- oder Bruderhahnaufzucht sein - selbst dann nicht, wenn beide über eigenständige Ver- und Entsorgungseinrichtungen verfügen. Das erschwert nach Ansicht des BÖLW tierwohlgerechtere Ansätze der Aufzucht – zum Beispiel die gemeinsame Aufzucht von Junghennen und Bruderhähnen -, und konterkariert die nationalen Bemühungen zum Ausstieg aus dem Kükentöten durch die Aufzucht von Bruderhähnen. 

 

BÖLW
Bild: Geflügelnews

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