Eine Verfassungsklage des BUND soll Bundesregierung und Bundestag dazu bringen, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitätskonzept vorzulegen. Als Vorbild dient die erfolgreiche Klima-Verfassungsbeschwerde von 2018. Die Landwirtschaft steht im Fokus der Umweltschützer.
Nach seiner erfolgreichen Klimaschutz-Verfassungsbeschwerde zieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nun gegen den Biodiversitätsverlust vor das höchste deutsche Gericht. „Wir wollen mit unserer Verfassungsklage politisches Handeln zum Schutz der Artenvielfalt erzwingen“, sagte die stellvertretende BUND-Bundesvorsitzende Myriam Rapior am Mittwoch (23.10.) in Berlin. Mit der Klage solle der Gesetzgeber verpflichtet werden, ein umfassendes gesetzliches Biodiversitätskonzept vorzulegen.
Rapior warf der Bundesregierung und dem Bundestag vor, Hinweise und Konzepte hochrangiger Beratungsgremien zu ignorieren. Dazu zählt sie nicht zuletzt die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), deren Mitglied die damalige Vorsitzende der BUNDjugend bis zum ZKL-Neustart im Herbst 2022 war. Das Nichtstun der Politik stehe im Gegensatz zum dringenden Handlungsbedarf zum Schutz der Natur, deren Verlust immer weiter voranschreite, so Rapior. Mit seiner Klage vor dem Bundesverfassungsgericht setze der BUND juristisch ein starkes Zeichen.
Abbau der „übermäßigen Tierhaltung“ als Ziel
„Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit“, sagte Prof. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Leipzig, der als einer von mehreren Juristen die Verfassungsbeschwerde vertritt.
Ekardt machte deutlich, dass erforderliche gesetzgeberische Maßnahmen maßgeblich die Landwirtschaft in den Blick nehmen müssten. Ein Schutzkonzept für die Biodiversität müsse einen Abbau der „übermäßigen Tierhaltung“ ebenso zum Ziel haben wie eine Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes oder eine Rückführung der Überdüngung.
Der BUND und seine beiden Landesverbände Bayern und Sachsen haben die Klage zusammen mit mehreren Einzelklägern am Dienstag (22.10.) in Karlsruhe eingereicht. Der Verband rechnet damit, dass sich das Gericht zügig mit der Vorlage befassen wird. In ein bis zwei Jahren werde man Kenntnis darüber haben, wie das Verfahren voraussichtlich ausgehen werde.
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