In einem Legehennenbetrieb im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen) wurde am 24. Januar 2025 die Geflügelpest festgestellt. Die 30.000 Tiere wurden tierschutzgerecht getötet. Der Landkreis ist in Alarmbereitschaft: In der Schutz- und Überwachungszone um den Betrieb befinden sich 300 Geflügelbetriebe mit 2,3 Mio. Tieren.
Bei dem von der Geflügelpest betroffenen Legehennenbetrieb in der Grafschaft Bentheim unweit der Grenze zu den Niederlanden wurde vom Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 bestätigt.
Im betroffenen Betrieb hatten zuvor zahlreiche Tiere Geflügelpest-typische Symptome gezeigt, etliche Tiere waren zudem verendet. Zur Bekämpfung der hochansteckenden Virus-Infektion wurde rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Benachbarte emsländische und niederländische Gemeinden liegen ebenfalls in dieser Zone.
Der Landkreis Emsland ist seitens des Grafschafter Veterinäramtes umgehend informiert und in die Seuchenbekämpfung eingebunden worden. Über Landes- und Bundesebene wurden auch die niederländischen Behörden informiert.
Seuchenbekämpfung: Schutzzone und strikte Maßnahmen für 300 Betriebe
„Der Ausbruch der Geflügelpest in diesem Teil der Grafschaft ist besonders alarmierend, da der betroffene Betrieb inmitten eines Hotspots der Geflügelhaltung liegt. Im Radius von zehn Kilometern befinden sich über 300 Betriebe. Wir sprechen hier von rund 2,3 Millionen gemeldetem Geflügel, das potentiell gefährdet ist“, macht Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer deutlich. Die konkreten Zahlen: In der Schutzzone liegen 37 geflügelhaltende Betriebe mit insgesamt rund 385.000 Tieren. Im Bereich der Überwachungszone befinden sich weitere 285 Betriebe mit rund 1,9 Millionen Tieren.
Innerhalb der beiden Zonen gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus und damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen. So ist u.a. die Teilausstallung von Geflügel in beiden Zonen untersagt. In der Schutzzone und der Überwachungszone ist zudem jeglicher Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen verboten. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt.
Appell an Landwirte: Biosicherheitsmaßnahmen sind entscheidend
Kreisveterinär Kramer appelliert an die Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben unbedingt einzuhalten. Wer Auffälligkeiten bemerkt – beispielsweise eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – sollte umgehend das Veterinäramt des Landkreises informieren.
Untersuchung von Betrieben in Schutzzone
Die Ursache des Geflügelpest-Ausbruchs steht derzeit noch nicht fest, epidemiologische Untersuchungen dazu laufen. Die Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes haben zudem bereits am Donnerstag damit begonnen, die Betriebe im Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb zu untersuchen und zu beproben.
Auch das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim hat seinen Betrieb aufgenommen. Dort werden die tierärztlichen Untersuchungsteams mit Material ausgerüstet, Proben entgegengenommen sowie Ausrüstung und Fahrzeuge gereinigt und dekontaminiert. Diese Aufgabe übernehmen Ehrenamtliche des Ortsverbands Nordhorn des Technischen Hilfswerks mit einer eigens eingerichteten Dekontaminationsanlage.
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