Die Europäische Kommission will die Vorschriften für die Vermarktung von verschiedenen Lebensmitteln an ihre Nachhaltigkeitsstrategien anpassen. Die Brüsseler Behörde legte am Freitag letzter Woche Vorschläge über die Novellierung mehrerer Richtlinien und Rechtsakte vor, um den Anforderungen der Farm-to-Fork-Strategie, den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen (UN) sowie den Bedürfnissen von Verbrauchern und Unternehmen Rechnung zu tragen.
Vermarktung von Lebensmitteln: Neue EU-Vorschriften sollen für mehr Nachhaltigkeit sorgen
Bei Eiern soll die Kennzeichnung nach den Vorstellungen der Kommission künftig direkt im landwirtschaftlichen Betrieb erfolgen; das soll die Rückverfolgbarkeit verbessern. In der Freilandhaltung von Geflügel soll die Aufstellung von Solarpaneelen erlaubt werden. Vorgesehen ist, die Angaben des Ursprungslandes beziehungsweise der Ursprungsländer zur Pflicht zu machen.
Mehr Nachhaltigkeit
Auch in Sachen Lebensmittelverschwendung und Verpackungsmüll sollen die Vorschläge für mehr Nachhaltigkeit sorgen. Neben kürzeren Versorgungsketten verspricht sich Brüssel davon auch günstigere Einkaufsmöglichkeiten für die Verbraucher. Ebenfalls vereinfacht werden soll der Verkauf von bestimmten Erzeugnissen, die von „Naturkatastrophen oder anderen außergewöhnlichen Umständen“ betroffen sind.
Angesetzt werden soll auch bei Lebensmittelspenden. Hier will die Kommission Ausnahmen von den wichtigsten Kennzeichnungsvorschriften ermöglichen, um den Aufwand und somit die Spendenbereitschaft der beteiligten Akteure zu erhöhen. Die Änderungen bei Eiern und Geflügel sowie frischem Obst und Gemüse werden laut der Kommission in Form von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten vorgenommen. Diese werden nach einer öffentlichen Konsultation durch die Behörde angenommen; anschließend haben Europaparlament und Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben.
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