Die Verfütterung von bis zu maximal 5 Prozent konventionellen Eiweißkomponenten (bezogen auf die Trockenmasse) wird je nach Versorgungslage unter anderem bei Junggeflügel und adultem Geflügel in Bio-Betrieben vorbehaltlich der erwarteten Regelung der Europäischen Kommission geduldet und nicht beanstandet. Dieser Regelung hat jetzt auch das Bundesland Nordrhein-Westfalen offiziell zugestimmt.
Nicht ökologische Eiweißfuttermittel dürfen in der ökologischen Tierhaltung nur eingesetzt werden, wenn sie frei von genetisch veränderten Organsimen (GVO) und ohne chemische Lösungsmittel produziert oder aufbereitet worden sind.
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